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die Leiche unter Anführung eines der Angestellten der Anstalt
zum Grabe. Die Beerdigungskosten sind wie die Verpflegungs-
kosten zu decken.
§. 54. Die Kleidungsstücke, das Geld und sonstiges Eigen-
thum des Verstorbenen, welches er in der Anstalt hatte, gehört
der Anstalt als Entschädigung für penossene Pflege, wenn er der
vierten Verpflegungsklasse angehörte. Bei Gestorbenen der an-
deren Verpflegungsklassen wird das in der Anstalt befindliche
Eigenthum den Erben derselben verabfolgt. Die k. Regierung
kann jedoch zum Vortheile armer Verwandten auf den Nachlaß
eines Pfleglinges Verzicht leisten.
§. 55. Schlußbestimmung. — Die Controle über den
Betrieb und das Wirken der Anstalt wird durch geeignete
Monats-= und Vierteljahrs-Rapperte, durch Jahresberichte und
zeitweise abzuordnende Vfsitations -Commissäre geübt und hie-
durch der genaue Vollzug der Satzungen wie der auf ihnen
ruhenden Instruktionen und Dienstordnungen zur Wahrung des
Interesse der Kranken wie des Regierungbezirkes gesichert.
II.
Bans- und Tages -· Drdnung.
§. 1. Strenge Ordnung und Pünktlichkeit in der Ein-
theilung des Tages wie in allen Geschäften und Vorgängen ist
ein nothwendiges Erforderniß zum gedeihlichen Fortbestande der
Anstalt wie zur wohlthätigen Einwirkung auf die Kranken.
8. 2. Weckstunden für das Dienstpersonal. —
Vom ersten Oktober bis zum letzten April weckt der Nachtwächter
sämmtliche Glieder des Wart= und Dienstpersonales der Anstalt
um 5½ Uhr, in den übrigen Monaten um 4¼ Uhr.
§. 3. Weckstunden für die Kranken. — Um 6½ Uhr
vom ersten Oktober bis zum letzten April und um 5½ Uhr in
den übrigen Monaten wird mit der Hausglecke das Zeichen
zum Aufstehen der Kranken gegeben. Die Wärter und Wär-
terinnen, welche indessen die Wohnzimmer und Gänge sowie die
Kleider der Kranken gereiniget haben, sind ihnen dabei nach Be-
dürfniß behilflich; sie haben darauf zu sehen, daß alle Kranke
ohne Ausnahme, woferne nicht bei Einzelnen durch den Vor-
stand etwas Besonderes angeordnet ist, das Bett verlassen. Der
Oberwärter und die Oberwärterin durchgehen an jedem Morgen
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