Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

Inhalts-Verzeichniß des dritten Bandes. 
Zweite Abtheilung. 
Medizinal-Polizei. 
  
Zweiter Abschnitt. 
Medizinalpolizeiliche Auftalten und Jastitutionen. 
Vierter Arlikel. 
Vorkehrungen gegen die Hundswuth. 
Seite 
Verordnungen vom Jahre 1762 bis 1855 (. 1 bis 29) 3—68 
Fünfter Artikel. 
Verordnung vom 27. April 1835, die Ausbreitung der 
Räudekrankheit unter den Schafen betr. (§. 30—32) 69—78 
Gebühren für die Schaf-Visitationen und spätere Ver- 
ordnungen über die Visitation der Schafe (§. 33—40) 78—87 
Sechster GAaotikel. 
Rettungsanstalten für Ertrunkene, Erstickte und in 
anderen Lebensgefahren. 
Instruktionen über das Verfahren bei verschiedenen Un- 
glücksfällen und bei Scheintodten, dann die Anschaf- 
fung der Rettungsapparate (§. 41—54)0 87—127 
Siebenter Artikel. 
Leichenschau, Leichenhäuser, Begräbnißplätze, Leichen- 
Transport. 
Vorbemerkung ....... 127—129 
I. Leichenschau. Die Verordnung über die Leichen- 
schau vom 6. August 1839, dann die Instruktion 
für die Leichenschauer (§. 5ä) 129—138
	        
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