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tationspflichtigen Anverwandten; ein Rückgriff auf die Heimaths-
Gemeinde findet nicht statt.
8. 18. Die Verköstigung der Schwangeren und Gebärenden
in den 3 Klassen geschieht nach dem unterm 21. Januar 1856
festgestellten Kostenregulative.
§. 19. Die Pfleglinge in sämmtlichen 3 Verpflegungs-
klassen haben außer dem Verpflegungs-Gelde an Niemand etwas
Weiteres, unter welchem Vorwande es immer gefordert werden
wollte oder sollte, zu zahlen.
§. 20. Die Pfleglinge der III. Verpflegungsklasse sind
verbunden, sich während ihres Aufenthaltes in der Anstalt zu
häuslichen und ökonomischen Geschäften und Beschäftigungen,
welche sich nach dem Ausspruche des Arztes mit ihrem Zustande
vertragen, verwenden zu lassen.
8§. 21. Sämmtlichen Pfleglingen ist untersagt, ohne
specielle Erlaubniß des dirigirenden Arztes oder seines hiezu
bevollmächtigten Assistenten die Anstalt irgendwie zu verlassen.
§. 22. Ebenso sind Besuche in den Zimmern der Schwan-
geren, Gebärenden und Wöchnerinnen, sowie der Eintritt Fremder
überhaupt in die Anstalt von der ausdrücklichen Erlaubniß des
Oberarztes oder des Assistenten abhängig und ist die Anstalt
daher gehörig geschlossen zu halten. Ausgenommen find jene
Personen, welche im Bureau des Verwalters Geschäfte zu be-
sorgen haben, sowie die zum Besuche des Unterrichtes berech-
tigten Mediziner und Hebammen.
§. 23. Von der Aufnahme und der Entlassung eines Pfleg-
linges ist der Stadtmagistrat Würzburg geeignet in Kenntniß
zu setzen. Bei solchen Pfleglingen, welche zu der Kategorie §. 13
Lit. b. zählen, genügt die Anzeige der treffenden Nummer,
unter welcher die Aufnahme und resp. Entlassung stattfand,
oder die Anzeige auf vertraulichem Wege.
§. 24. Der Anstalts-Vorstand, resp. dessen Hilfsarzt, hat ein
eigenes Vormerkungsbuch in der Anstalt zu führen, welches
folgende Momente zu enthalten hat: a) Vor= und Zuname,
dann den Geburtsort einer jeden ausgenommenen Schwangeren,
b) das Jahr und den Eintrittstag in die Anstalt, c) den Ver-
lauf ihrer Schwangerschaft im Hause, mit dem Beisatze, in
welchem Mcnate der Schwangerschaft Dieselbe bei ihrem Ein-
tritte stand, d) die Zeit ihrer Niederkunft, e) wichtige und für
die Geburtshilfe merkwürdige Ergebnisse, f) den Tag der Ent-