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Die Personen der I. Klasse bewohnen einzeln ein geräumiges,
mit dem wünschenswerthen Comfort eingerichtetes Zimmer,
während Jene der II. Klasse zu 2—3 in einem geräumigen, mit
allen Bedürfnissen versehenen Zimmer untergebracht werden.
Bei ihrem Eintritte haben sie die Verpflegungs-Gebühr für ein
Monat oder mindestens für 14 Tage entweder baar zu depo-
niren oder für die Bezahlung sichere Bürgschaft zu leisten. Die
Pfleglinge sämmtlicher drei Verpflegungsklassen haben außer dem
Verpflegungs = Gelde an Niemand Weiteres — unter welcher
Form es immer gefordert werden wollte oder sollte — zu
zahlen.
Das gesammte Personal der Anstalt hat die Verhältnisse
der Pfleglinge als Amts-Geheimniß zu behandeln und wird
strenge darüber gewacht, daß dieses Letztere unter keiner Be-
dingung verletzt werde. Denjenigen Pfleglingen der I. und
II. Klasse, welche ihre Niederkunft geheim zu halten veranlaßt
sind, wird bestimmungsgemäß die größte Verschwiegenheit nach
Außen zugesichert.
Die k. Kreis-Entbindungsanstalt ist zwar zunächst für die
Bedürfnisse des Regierungs-Bezirkes Unterfranken und Aschaffen-
burg bestimmt, allein die umfassenden Räume derselben gestatten
auch die Aufnahme von Pfleglingen aus anderen Kreisen des
Königreiches und aus dem Auslande für die drei Verpflegungs-
Klassen, wozu auch die hohe Ermächtigung ertheilt ist.
Weiter gewünscht werdende Aufschlüsse werden bereitwilligft
ertheilt. Anmeldungen zur Aufnahme in der I. Klasse wollen
einige Tage vor dem Eintritte brieflich oder mündlich gemacht
werden.
Würzburg, 1. Juli 1858.
Die Kgl. Verwaltung der Kreis-Entbindungs-Anstalt.
Der k. Direktor: v. Scanzoni.
Der k. Verwalter: Dorner.