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XIV. Die Gesuche um Aufnahme in die Anstalt sind, mit
den erforderlichen Nachweisen versehen, an die betreffenden
k. Kreisregierungen, Kammern des Innern, zu richten, und
von diesen dem Ministerium des Innern gegen das Ende eines
jeden Verwaltungsjahres mit gutachtlichem Antrage vorzulegen.
München, am 28. Februar 1844.
Regierungsblatt von Jahr 1844 Seite 101—108.
Abdruck.
Statuten der von dem Conservator v. Rurz in München
begründeten technischen Industric-Anstalt för krüppelhafte
Kinder.
Der Zweck der Anstalt ist: Werktagsschulfreie, (oBrei-
zehn bis vierzehn Jahre alte), arme krüppelhafte Kinder, welche
wegen ihrer körperlichen Mängel zu zünftigen Gewerbe= und
andern Berufsarten nicht wohl taugen, durch mechanische Uebun-
gen in verschiedenen denselben angemessenen Beschäftigungen zu
Fabrik-Arbeitern zu bilden, oder denselben auch in der Anstalt
selbst andauernden Verdienst zu verschaffen, um sie vor dem
Müßiggange und den daraus hervorgehenden Lastern zu be-
wahren.
Die Gegenstände, deren fabrikmäßige Anfertigung den
Zöglingen methodisch gelehrt werden, sind nur solche, welche
nach dem Gewerbsgesetze vom Jahre 1825 frei gegeben sind,
daher nicht zunftmäßig gefertiget werden, und auch insbeson-
dere auf die Bildung des Volksgeschmackes einwirken, wozu
überdieß die Kinder selbst besondere natürliche Neigung und die
körperlichen Eigenschaften besitzen, als z. B.
Für Knaben: Die Anfertigung verschiedener Muster
zum Ausnähen und Stricken, das Illuminiren von Bilder-
bögen, die Verfertigung verschiedener geometrischer Körper,
Malerpatronen, Modelle von Gebäuden, Meubeln, Geräthschaf-
ten, Cartonage, Papiermachen, Massa Arbeiten bunter Papiere,
wasserdichter Gegenstände, kleiner physikalisch= ökonomischer Ap-
parate, Kinderspielwaaren.
Für die Mädchen: Die Anfertigung künstlicher Char-
piè, gedruckter Teppiche auf Leinen, Zwilch und Tuch, die
Anfertigung einer neuen Art wasserdichter Schuhe 2c.