Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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In derselben werden von solchen Jünglingen und Mädchen 
angefertigt: Alle Arten von Kinderspielwaaren, verschiedene 
Apparate zur Versinnlichung des Unterrichts, bildliche Dar- 
stellungen zur Erweckung religiöser Gefühle, die mannichfaltig- 
sten Galanterie-, Papp-, Etui-, Futteral--, Massa= und Modellir- 
Arbeiten, wasserdichte Gegenstände, kleine physikalisch= öcono- 
mische Apparate, bunte Papiere, gedruckte Teppiche auf Leinen- 
Zwilch und Tuch 2c. 
In einer eignen, im Locale getrenntgehaltenen plastischen Werk- 
stätte werden ven volljährigen herangebildeten Gehilfen aus Papxp- 
steinmassa (Carton pierre) weiters angefertigt: Larven, Thiere, 
anatemische Figuren, Vasen, Leuchter, Verzierungen, Rahmen 2c. 
Zur Aufertigung sämmtlicher Gegenstände als freier Ge- 
werbe und Erwerksarten wurde der Anstalt die obrigkeitliche 
Bewilligung nach dem bestehenden Gewerbsgesetze ertheilt. — 
Die Industrie-Ausstellung im Jahre 1835 wurde mit einer 
Auswahl von Fabrikaten beschickt, und die Jury erkannte mir 
hiefür als ermunternde Auszeichnung die broncene Medaille zu. 
Nach allerhöchster k. Bestimmung durch k. Ministerial-Rescript 
vom 21 September 1833 wurde diese praktisch-technische Bil- 
dungsanstalt bekanntlich zu einem Nebenzweig der k. Kreis- 
gewerbsschuleerhoben, resp. als eine specielle Hand- 
werkerschule für krüppelhafte Kinder aus allen 
Theilen der Monarchie erklärt, dem k. Rektorate unter- 
geordnet, und durch die k. Kreis-Intelligenzblätter im ganzen 
Königreiche öffentlich ausgeschrieben. 
Nur in dessen weiterer Eigenschaft als Beschäftigungs- 
anstalt (Fabrik) theils der freiern Betreibung des Geschäftes 
wegen, theils weil bei der Verschiedenheit der Erzeugnisse und 
dem täglichen Verbrauche der mannichfaltigsten Materialien 
die Stellung einer amtlichen Rechnung rein unmöglich ist, blieb 
mir die Leitung derselben, und der Betrieb für meine Privat- 
rechnung ausschiießlich vorbehalten und überlassen. 
Ad A. In derselben sollen demnach Knaben auch ihre 
Hände vortheilhaft gebrauchen lernen, so wie sich die größt- 
möglichste Menge der im Leben so nöthigen anschauenden Er- 
kenntnisse dynamischer Art erwerben, wozu denselben durch 
den Unterricht in der geometrischen Zeichnungskunst, im Mo- 
delliren, und durch andere technische Anleitungen hinlängliche
	        
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