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Nr. 73,340. 5 187.
Bekanntmachung der k. Polizei-Direktion München vom 1. Auguft
1855, Schlaftränkchen betr.
Es wurde in Erfahrung gebracht, daß Kindsmägde, Pflege-
mütter u. s. w. kleinen Kindern, um diesen Nachts Schlaf zu
bewirken, Mohnkapselthee, Mohnsamenthee oder Mohnsäftchen
reichen, ja sogar die sogenaunten Schlozzer in Branntwein ge-
taucht in den Mund stecken, um denselben Zweck des Einschlafens
zu erreichen. Diese Mittel zu solchen Zwecken verwendet sind
den Kindern schädlich, ja lebensgefährlich, und es werden daher
nicht nur unvernünftige Mütter, sondern insbesondere Mägde
und Pflegemütter vor solchem Gebrauche mit dem Bemerken
gewarnt, daß im Betretungsfalle strenge Bestrafung erfolgen
werde, außerdem aber auch Pflegemüttern die Erlaubniß, Kost-
oder Pflegekinder zu übernehmen, entzogen und fremden Mägden
der fernere Aufenthalt in der Stadt verweigert würde.
München, den 1. August 1855.
Königl. Polizei-Direktion München.
Düring, k. Polizei-Direktor.
Nr. 5553 6. 188.
Ministerial-Entschließung vom 8. Juli 1860, die pfarramtlichen
Anzeigen über Geburts= und Sterbefälle unehelicher Kinder betr.
Staatsministerium des Junern beider Abtheilungen.
Nach Inhalt einer Mittheilung des Staatsministeriums
der Justiz sind in neuerer Zeit wiederholt Fälle vorgekommen,
daß die Vormundschaftsbehörden von der Geburt unehelicher
Kinder durch die Pfarrämter aus dem Grunde verspätet in
Kenntniß gesetzt wurden, weil diese Kinder erst nach längerer
Zeit zur Taufe gebracht worden sind und von den Pfarrämtern
bei den durch die Normativentschließung vom 11. Juni 1841
Nr. 12,066 bezeichneten Betreffes vorgeschriebenen monatlichen
Collektivanzeigen die Neugeborenen in der Regel erst in das
Verzeichniß desjenigen Monates aufgenommen werden, in wel-
chem dieselben die Taufe empfangen haben. Auf solche Weise
werden nicht selten erhebliche Verzögerungen in den Pflegschafts-
Bestellungen herbeigeführt und den Vormundschaftsbehörden die
Möglichkeit entzogen, füc das Interesse der Curanden rechtzeitig
und nach allen Seiten die gesetzlich-gebotene Fürsorge zu treffen.