Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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42 Pfund Sauerteig, darin 28 Pfund Roggenmehl enthalten, 
einen sehr zweckmäßig gemischten Brodteig geben, und daß ein 
Zusatz von 32 Pfund Mehl zum Mischen und Ausarbeiten 
dieses Brodteigs hinreiche, folglich 
40 Pfund geriebene Untersichkohlraben, 
20 Pfund geriebene Möhren oder gemeine gelbe Rüben, 
mit 60 Pfund Roggenmehl ein zur Brodvermehrung sehr 
vortheilhaftes Verhältniß dieser Bestandtheile zu einander 
bilden. Bayrhammer. 
S. 193. 
Entschließung der k. Regierung des Oberdonaukreises, K. d. J., vom 
20. Juni 1817, die Verwendung der Quecken zum Brodbacken betr. 
Im Namen Seiner Mejestät des Königs. 
In Folge Allerhöchsten Auftrages der Staatsministerien 
des Innern und der Finanzen vom 11. d. M. wird den könig- 
lichen Polizeibehörden nachstehend ein Abdruck der von Bayr- 
hammer in Würzburg eingereichten Anweisung zur Einsamm- 
lung der Quecken, oder Graswurzen, und zu deren Gebrauch 
als Ergänzungsmittel des Brodkorns zum geeigneten Gebrauch 
mitgetheilt. 
Augsburg, den 20. Juni 1817. 
Kgl. Regierung des Oberdonaukreises, K. d. J. 
An sämmtliche kgl. Polizeibehörden des Oberdonankreises also ergangen. 
Abdruck der allegirten Anweisung zur Einsammlung der Quechen oder 
Graswurzen (triticum repens) und zu ihrem Gebrauch als Erginzungt- 
mittel des Prodkorns. 
Es ist durch öffentliche Nachrichten der vortheilhafte Ge- 
brauch bekannt geworden, welchen man gegenwärtig in Sachsen 
von dem Queckenmehle macht, um damit einen Theil des Korn- 
mehles zu ergänzen. 
Diese Aushilfe ist so beträchtlich, daß die Pflanze, welche 
sie gewährt, nicht länger mehr als nutzloses Unkraut betrachtet, 
oder verbraunt werden soll, die nahe Brachbestellung bietet fast 
allenthalben einen großen Vorrath derselben dar. Sie kann 
mit leichter Mühe von Kindern aufgesammelt werden, welche 
dem Pfluge folgen.
	        
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