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42 Pfund Sauerteig, darin 28 Pfund Roggenmehl enthalten,
einen sehr zweckmäßig gemischten Brodteig geben, und daß ein
Zusatz von 32 Pfund Mehl zum Mischen und Ausarbeiten
dieses Brodteigs hinreiche, folglich
40 Pfund geriebene Untersichkohlraben,
20 Pfund geriebene Möhren oder gemeine gelbe Rüben,
mit 60 Pfund Roggenmehl ein zur Brodvermehrung sehr
vortheilhaftes Verhältniß dieser Bestandtheile zu einander
bilden. Bayrhammer.
S. 193.
Entschließung der k. Regierung des Oberdonaukreises, K. d. J., vom
20. Juni 1817, die Verwendung der Quecken zum Brodbacken betr.
Im Namen Seiner Mejestät des Königs.
In Folge Allerhöchsten Auftrages der Staatsministerien
des Innern und der Finanzen vom 11. d. M. wird den könig-
lichen Polizeibehörden nachstehend ein Abdruck der von Bayr-
hammer in Würzburg eingereichten Anweisung zur Einsamm-
lung der Quecken, oder Graswurzen, und zu deren Gebrauch
als Ergänzungsmittel des Brodkorns zum geeigneten Gebrauch
mitgetheilt.
Augsburg, den 20. Juni 1817.
Kgl. Regierung des Oberdonaukreises, K. d. J.
An sämmtliche kgl. Polizeibehörden des Oberdonankreises also ergangen.
Abdruck der allegirten Anweisung zur Einsammlung der Quechen oder
Graswurzen (triticum repens) und zu ihrem Gebrauch als Erginzungt-
mittel des Prodkorns.
Es ist durch öffentliche Nachrichten der vortheilhafte Ge-
brauch bekannt geworden, welchen man gegenwärtig in Sachsen
von dem Queckenmehle macht, um damit einen Theil des Korn-
mehles zu ergänzen.
Diese Aushilfe ist so beträchtlich, daß die Pflanze, welche
sie gewährt, nicht länger mehr als nutzloses Unkraut betrachtet,
oder verbraunt werden soll, die nahe Brachbestellung bietet fast
allenthalben einen großen Vorrath derselben dar. Sie kann
mit leichter Mühe von Kindern aufgesammelt werden, welche
dem Pfluge folgen.