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b. ob die Augen munter, lebhaft over ob sie matt, glanzlos
und starr sind;
c. ob es noch wiederkäut, ob dasselbe nicht geifere und ihm
nicht Schleim aus Nase, Maul und Ohren fließe;
d. ob nichts Schuppiges auf der Haut, als wäre Mehlasche
oder Kleien darauf gestreut, wahrzunehmen sei;
e. ob nicht Blattern oder Grind am Leibe, am Kopfe, am
Halse, im Maule oder auf der Zunge und Zungenwurzel zu
sehen seien;
f. ob der Athem nicht stinke, kein Husten, Keuchen, Stähnen
bemerkt werde;
g. ob nicht die Haut am Körper fest anliege;
h. ob bei den Schweinen sich nicht Borsten gerne ausraufen
lassen, oder ob sie nicht gar bei dem Ausraufen blutig seien;
i. ob die Thiere, besonders die Kälber, nicht unter ein Mo-
nat alt sind, indem kein Vieh unter diesem Alter geschlach-
tet werden darf.
3) Bei dem schon geschlachteten Viehe, nach Abnahme
der Haut, hat der Beschauer zu beobachten:
a. ob sich nicht äußerlich am Fleische Geschwülste, Beulen,
Blattern von rother, blauer oder gar schwarzer Farbe be-
finden;
b. ob nicht allenfalls an Lunge, Leber, Milz und andern Ein-
geweiden eine widernatürliche Größe, Farbe, Vereiterung,
stinkende Jauche, Knoten, Beulen, Blattern anzutreffen seien;
c. ob die 4 Mägen nicht eine widernatürliche Beschaffenheit
haben, ob man nicht mehrere schwarzblaue, vothe oder braun-
rothe Flecken, Blutergießungen antreffe; ob im dritten Magen
(Faltenmagen, Löser) sich nicht ganz ausgetrocknetes, fest
zwischen seinen Falten sitzendes Futter finde.
4) Ob die Gedärme nicht widernatürlich beschaffen seien,
ob vielleicht roth entzündet, oder blau angelaufen, schwarz oder
mit faulem stinkenden Blut angefüllt.
5) Wenn ein trächtiges Mutterthier wegen Verwundung
oder Beinbruchs geschlachtet, und übrigens nach äußerlichen und
innerlichen Kennzeichen gesund befunden wird, so kann das Fleisch
ohne Anstand genossen werden; hat aber die Kuh verkalbt, oder
haben Mutterthiere so verworfen, daß sie lange in der Geburts-
arbeit lagen, und durch ungeschickte Hände mißhandelt worden