Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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b. ob die Augen munter, lebhaft over ob sie matt, glanzlos 
und starr sind; 
c. ob es noch wiederkäut, ob dasselbe nicht geifere und ihm 
nicht Schleim aus Nase, Maul und Ohren fließe; 
d. ob nichts Schuppiges auf der Haut, als wäre Mehlasche 
oder Kleien darauf gestreut, wahrzunehmen sei; 
e. ob nicht Blattern oder Grind am Leibe, am Kopfe, am 
Halse, im Maule oder auf der Zunge und Zungenwurzel zu 
sehen seien; 
f. ob der Athem nicht stinke, kein Husten, Keuchen, Stähnen 
bemerkt werde; 
g. ob nicht die Haut am Körper fest anliege; 
h. ob bei den Schweinen sich nicht Borsten gerne ausraufen 
lassen, oder ob sie nicht gar bei dem Ausraufen blutig seien; 
i. ob die Thiere, besonders die Kälber, nicht unter ein Mo- 
nat alt sind, indem kein Vieh unter diesem Alter geschlach- 
tet werden darf. 
3) Bei dem schon geschlachteten Viehe, nach Abnahme 
der Haut, hat der Beschauer zu beobachten: 
a. ob sich nicht äußerlich am Fleische Geschwülste, Beulen, 
Blattern von rother, blauer oder gar schwarzer Farbe be- 
finden; 
b. ob nicht allenfalls an Lunge, Leber, Milz und andern Ein- 
geweiden eine widernatürliche Größe, Farbe, Vereiterung, 
stinkende Jauche, Knoten, Beulen, Blattern anzutreffen seien; 
c. ob die 4 Mägen nicht eine widernatürliche Beschaffenheit 
haben, ob man nicht mehrere schwarzblaue, vothe oder braun- 
rothe Flecken, Blutergießungen antreffe; ob im dritten Magen 
(Faltenmagen, Löser) sich nicht ganz ausgetrocknetes, fest 
zwischen seinen Falten sitzendes Futter finde. 
4) Ob die Gedärme nicht widernatürlich beschaffen seien, 
ob vielleicht roth entzündet, oder blau angelaufen, schwarz oder 
mit faulem stinkenden Blut angefüllt. 
5) Wenn ein trächtiges Mutterthier wegen Verwundung 
oder Beinbruchs geschlachtet, und übrigens nach äußerlichen und 
innerlichen Kennzeichen gesund befunden wird, so kann das Fleisch 
ohne Anstand genossen werden; hat aber die Kuh verkalbt, oder 
haben Mutterthiere so verworfen, daß sie lange in der Geburts- 
arbeit lagen, und durch ungeschickte Hände mißhandelt worden
	        
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