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find, so daß bereits ein Fieber hinzugetreten, so kann der Ge-
nuß des Fleisches nicht erlaubt merden.
6) Was das durch Beinbruch, Stoß, oder sonst eine schwere
Verwundung, durch Aufbruch von Klee, durch Uebermästung
verunglückte Vieh betrifft, so kann dessen Fleisch, ehe noch ein
Fieber dazu gekommen, genossen werden, in so fern es übrigens
bei der Beschau gut auffällt. Solches Vieh sollte wenigstens in
den ersten zwölf Stunden nach den oben erwähnten Zufällen
geschlachtet werden, wobei doch stets der Beschauer dahin zu
sehen hat, ob das sicherste Kennzeichen des Fiebers, das feste
Anliegen der Haut an dem Körper, nicht bereits eingetreten sei.
7) Das finnige Schweinfleisch darf nicht genossen werden.
Die Finne erkennt man an einer Menge kleiner Bläschen von
bräunlicher Farbe von der Größe eines Hirsekorns bis zu der
eines Erbsenkorns.
8) Vereiniget mit der Polizeiwache hat der Fleischbeschauer
auch vorzüglich auf Reinlichkeit in der Fleischbank zu sehen und
nichts ungeahndet zu lassen, was Tadel verdient.
Nr. 22,677. ——
Entschließung der kgl. Regierung von Niederbayern, K. d. J., vom
4. Juni 1859, die Fleischbeschau betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Gemäß einer an die Direktion der k. Central-Thierarznei-
Schule erfolgten Mittheilung soll es in einigen Polizeidistrikten
des Regierungsbezirkes Niederbayern vorgekommen sein, daß das
Fleisch von geschlachtetem, perlsüchtigem Viehe und von Kühen,
welche 14 Tage vor oder nach der Geburt zur Schlachtung
kamen, unter allen Umständen dem Wasen überwiesen worden ist.
In Folge höchster Entschließung des k. Staatsministeriums
des Innern vom 25. v. Mts. wird den untengenannten Be-
hörden der Auftrag ertheilt, von einem solchen durch sanitäts-
polizeiliche Erwägungen nicht gebotenen Verfahren, wo solches
stattgefunden, abzugehen und zur künftigen Beachtung gleichzeitig
als Ergänzung der den Distrikts-Polizeibehörden zugefertigten
Instruktion für die Fleischbeschauer vom 21. Okt. 1836 bekannt
gegeben, daß nach Grundsätzen der Wissenschaft und Erfahrung
1) die Perlsucht ein Leiden der Rinder sei, durch welches
das Fleisch dieser Thiere durchaus eine Veränderung nicht er-
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