Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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befördert, so ist die künstliche Erwärmung durchaus nothwendig, 
und es könnte ohne sie im vorliegenden Falle die Ohnmacht 
eben so leicht in den Tod übergehen, wie es bei den im Wasser 
Verunglückten der Fall ist, dle man Behufs der Wiederbelebung 
nicht künstlich erwärmt; daher nebst der Erwärmung des 
Zimmers, in welchem sich der Kranke befindet, bei der ange- 
gebenen Temperatur, derselbe noch reichlich mit Wärmeflaschen, 
gewärmten Steinen 2c. zu umgeben ist. 
3) Da die Sabadillsaamen vorzüglich auf das splanchnische 
System reizend wirken, so muß man annehmen, daß die ganze 
Blutmasse sich nach den Gefäßen, die dahin führen, dränge, 
und dort angehäuft werde, welcher Umstand in der Ohnmacht 
große Berücksichtigung erfordert. Dauert die Lethargie daher 
sehr lang, hat der Kranke ein bleiches Gesicht, und ist der Herz- 
schlag nicht mehr deutlich wahrzunehmen, so scheint es rathsam 
zu sein, daß der Körper mit dem Kopfe möglichst niedrig gelegt 
werde, weil ohne diese Vorsicht, besonders in sitzender Stellung, 
dem Gehirn und Herzen das, zur Erhaltung seiner Incitabilität 
nothwendige Blut fehlen könnte; denn bekanntlich gibt es ja 
kein kräftigeres Mittel, Ohnmächtige zu erwecken, als wenn 
man sie so legt, daß Kopf und Brust abwärts und niedriger 
als die Extremitäten und das Becken liegen; daher es bei der 
obigen Behandlungsart eine nothwendige Bedingung ist, auf- 
den Herzschlag zu achten, und sobald dieser unwahrnehmbar zu 
werden anfängt, ihn durch die angegebene inclinirte Lage wieder 
hervorzurufen. 
Einer Königlichen hohen Regierung 
Wolfstein, den 24. Juni 1834. 
unterthänigst gehorsamster 
Dr. Hirsch, königl. Cantonsarzt. 
Nro. 25,156. 8. 20. 
Ministerial-Entschließung vom 13. September 1834, die Heilung der 
Wasserschen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der Königlichen Regierung des Obermainkreises, Kammer des 
Innern, werden die Beilagen ihres am 27. v. M. erstatteten 
Berichts mit der Eröffnung zurückgeschlossen, daß der Bekannt-
	        
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