Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Dagegen ist allerdings Anlaß gegeben, einer allgemeinen 
Ausbreitung des Branntweingenusses zeitig entgegenzutreten, 
und zwar nach dem wohlbemessenen Gutachten mehrerer kgl. 
Kreisregierungen vor Allem durch die Sorge für Bereitung und 
Verleitgebung gesunden, tarifmäßigen Bieres, sowie nicht min- 
der in der Art, daß die Concessionen zum Minutoverkaufe des 
Branntweins möglichst beschränkt, und künftighin, wo es nur 
immer thunlich ist, niemals ausschließend zu diesem Zwecke, 
sondern immer nur an berechtigte Bier= oder Weinwirthe ver- 
liehen werden. 
Außerdem ist aber auch dafür zu sorgen, daß kein der 
Gesundheit schädlicher Branntwein zum Minutoverschleiße komme, 
weßhalb auch die Bereitungsart des Branntweines die beson- 
dere polizeiliche Fürsorge in Anspruch nimmt. Die Erfahrung 
lehrt nämlich, daß der Branntwein nicht selten Kupfer ent- 
hält, was von den kupfernen Kühlapparaten, aus welchen der 
Branntwein tropfbar in die Vorlage abfließt, herrührt. Wird 
ein solcher Apparat nicht nach jeder Destillation gut gereinigt, 
so bildet sich aus dem zurückgebliebenen Branntweine unter 
dem Einflusse der Luft in kurzer Zeit Essig, welcher das Kupfer 
angreift, und essigsaures Kupferoxyd (Grünspan) erzeugt, was 
bei der nachfolgenden Destillation aufgelöst und in die Vorlage 
geführt wird; ebenso wird bei vernachläßigter Reinigung des 
kupfernen Kühlapparates, auch durch das Fuselöl, welches be- 
sonders gegen das Ende der Destillation übergeht, und zum 
Theil in dem Kühlapparate zurückbleibt, die Oxhdation und 
Auflösung des Kupfers befördert. 
Die mit dem Branntweinbrennen sich beschäftigenden In- 
dioiduen sind hierüber geeignet zu belehren, und es ist ihnen 
dabei die fortwährende Reinlichhaltung der kupfernen Kühl- 
apparate zur Pflicht zu machen, die Erfüllung dieser Verbind- 
lichkeit aber durch öftere Nachsicht in den Branntweinbrennereien 
zu Überwachen und gegen die Zuwiderhandelnden mit ernstlicher 
Bestrafung einzuschreiten. 
Da bei der Erzeugung des Branntweins in zweckmäßig 
eingerichteten Dampfapparaten die Beimischung von Kupfer 
vermieden wird, so ist die Einführung dieser Apparate um so 
mehr allenthalben zu empfehlen, als die Bereitungsart vor der 
gegenwärtig noch häufig üblichen Kesselbrennerei auch in an-
	        
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