Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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lich, als die mit den gedachten Säuren gebildeten; es ist also 
das Einweichen der Reinetten wesentlich, indem es das Sa- 
badillpulver seinem Hauptbestandtheile nach leichter löslich und 
dadurch wirksamer macht. Aus diesem Grunde dürfte das 
Einweichen der Reinette daher nichts weniger als gleichgiltig 
sein, nnd ohne dasselbe die Sabadilla nicht so schnell wirken. 
Glücklicherweise kommen hydrophobische Fälle nur selten 
zur ärztlichen Behandlung vor; beim nächsten Falle, der uns 
vorkommen wird, sind wir indessen feft entschlossen, die Sa- 
badilla anzuwenden. Melius est remedium anceps, quam 
nullum! — Statt der geschälten Reinette, die in unserm nor- 
dischen Klima nur selten zu haben ist, würden wir es vorziehen, 
dem mit Wasser eingerührten Sabadillpulver einige Tropfen 
Essig= oder Citronensäure zuzusetzen, und wir sind versicherk, 
daß dies die Wirksamkeit der Reinette noch übertreffen muß. 
Auch würden einige Tropfen saurer Wein die nämliche Wirkung 
hervorbringen. 
Die künstliche Erwärmung des Körpers dürfte gleichfalls 
nicht zu übersehen sein, da der Wärmestoff bei vieser Kur ge- 
wiß eine wichtige Rolle spielt. Bei der lange anhaltenden 
Ohnmacht, die nach dem Gebrauche des Mittels eintritt, ist 
es höchst gewiß, daß mit der verminderten Nervenströmung 
die Wärmeentwicklung gleichmäßig aufgehoben sein muß. Da 
das Leben aber nur auf den Schwingen ves Wärmestoffes 
bestehen kann, und die Wärme jede Function bethätigt, so 
scheinet die künstliche Erwärmung nothwendig sein, und es 
könnte ohne sie leicht die Ohnmacht in Tod übergehen. 
Im vorkommenden Falle würden wir daher das Zimmer, 
worin die Kur vorgenommen werden soll, bis gegen 30° Reaum. 
erwärmen, oder, wo dies nicht angeht, den Kranken in einer 
Backstube vor der Gluth des geheizten offenen Backofens lie- 
gen lassen, bis das Erbrechen und Laxiren der schwarzen Ma- 
terie beginnt. 
(Geschäftstagebuch für practische Heilkünstler auf das Jahr 1831 2c. 
v. Dr. E. Dittmer, Königl. Preuß. Kreisphysikus 2c. S. 111— 116).
	        
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