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man einen weißen, sehr schweren, im Wasser unauflöslichen
Niederschlag, welcher schwefelsaures Blei ist.
2) Wird eine andere Quantität jener Flüssigkeit, mit Schwefel-
wasserstoff in Wasser aufgelöst, oder auch mit der sogenannten
Hahnemann'schen Weinprobe versetzt, so bildet sie einen schwar-
zen Niederschlag — Schwefelblei.
3) Eine Zinkstange in die vom Zinnoxhyd abgesonderte Flüs-
sigkeit gehängt, bedeckt sich augenblicklich mit graulich glänzenden
Blättchen; metallisches Blei.
In dem allerhöchsten Reskripte vom 4. Juni d. Is. wird
auch ein Gutachten über die Kennzeichen einer mit Zink ver-
fälschten Verzinnung verlangt.
Dieses Metall kann in einer Verzinnung auf folgende Weise
wahrgenommen werden.
Das Zink, welches dem Zinn zugesetzt wird, gibt letzterem
eine silberweiße Farbe. Die Verbindung läßt sich auf dem
Kupfer befestigen und gibt ihm einen weißen Silberglanz. Bis-
her hat man nur selten das Zinn in der Verzinnung mit Zink
verfälscht angetroffen, und sollte sich dieser Fall ereignen, so
würde der Zusatz von Zink, seiner giftigen Eigenschaft wegen,
der Gesundheit allerdings gefahrbringend sein. Um nun das
Zink in einer Verzinnung zu entdecken, müsse die verdächtige
Legirung wie oben, mit reinem Scheidewasser gekocht und die
saure Flüssigkeit von dem gebildeten weißen Zinnoxhd durch das
Filtrum getrennt werden. Nachdem das Blei daraus durch eine
Auflösung von Glaubersalz abgeschieden ist, wird die abermals
filtrirte Flüssigkeit so lange mit einer Auflösung von Pottasche
versetzt, bis kein Niederschlag mehr entsteht. Dieser weiße, zu
wiederholten Malen gewaschene Niederschlag ist Zinkoryd. Um
davon die volle Ueberzeugung zu erhalten, muß man diesen
Niederschlag trocknen und bis zum Glühen erhitzen, wo er wäh-
rend dem Glühen eine gelbe Farbe annimmt, welche durch
das Abkühlen wieder verschwindet und wonach ein weißes Pul-
ver zurückbleibt. Dieses weiße Pulver muß sich in sehr wenig
verdünnter Schwefelsäure auflösen, woraus dann ein leicht-
auflösliches, krystallisirtes Salz, das schwefelsaure Zinkoxyd,
entsteht.
München, den 14. Juli 1828.