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Rückstand. In der Auflösung befand sich kein Blei. Der
unauflösliche Rückstand ist aber bleihaltig. Am Löthrohr wird
die gelbe Farbe smaragdgrün, auch löst sie sich zum Theil
in heißer Kalilauge auf und ertheilt dieser eine gelbe Farbe.
Der gelbe Ueberzug ist demnach chromsaures Bleioxhd.
Die rothe Farbe endlich verschwindet gänzlich am Löth-
rohr; sie löst sich nicht auf weder in Salpetersäure noch in
Salzsäure, wohl aber löst sie sich auf in der Vereinigung
dieser beiden Säuren, nämlich in der Salpetersalzsäure. In der
Auflösung befand sich Quecksilber, und demnach besteht die
rothe Farbe aus Zinnober.
Da nun den angeführten Versuchen zufolge verschiedene
der gefärbten Griffel bleihaltig, kupferhaltig und quecksilber-
haltig sind, und diese giftigen Farben durch Feuchtigkeit leicht
von den Griffeln abgesondert werden, so scheint es nothwen-
dig, daß der Verkauf aller derlei gefärbten Griffel im ganzen
Königreiche verboten werde.
München, den 8. Dezember 1843.
IX. Stearinkerzen.
Nr. 1356. S. 266.
Ministerial-Entschließung vom 7. Februar 1840, Stearinkerzen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die k. Regierung hat das von der k. Akademie der Wis-
senschaften abgegebene Gutachten über die Stearinkerzen und
ihren Gehalt, zur Beruhigung des Publikums, geeignet be-
kannt zu machen und die übrigen k. Regierungen davon in
Kenntniß zu setzen.
Zugleich sind die Sanitäts-Polizeibehörden anzuweisen,
darüber zu wachen, daß den im Handel vorkommenden Stearin-
kerzen nicht schädliche Substanzen beigemischt sind.
Die Beilage des Berichts vom 17. v. Mts. folgt hiebei zurück.
München, den 7. Februar 1840.
Ministerium des Innern.
Abdruck.
Gutachten.
Stearinkerzen betreffend.
Im Laufe des vorigen Sommers wurden Einem der Un-
terzeichneten von Hrn. Geh.-Rath v. Schelling, von Herrn
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Med.-Verordn. 5. Dd.