Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Stearinkerzen eine neue Prüfung auf schädliche Beimischungen 
vorzunehmen nicht unterlassen mögen. 
München, den 10. Jänner 1840. 
X. Schädliche chemische Präparate. Mit Arsenik 
verunreinigter Phosphor und Phosphorsäure. 
S. 267. 
K. allerhöchste Verordnung vom 5. März 1835, die Verunreinigung 
des Phosphors mit Arsenik betr. 
6. 
Es ist zu Unserer Kenntniß gekommen, daß der Phosphor 
und die aus ihm bereitete Säure häufig Arsenik enthalten und 
der Arfenik aus der zur Scheidung der Phosphorsäure aus den 
calcinirten Knochen angewendeten Schwefelsäure in jene übergehe. 
Um nun den Nachtheilen, die aus dem arzneilichen Ge- 
brauche arsenikhaltigen Phosphors entstehen würden, künftig- 
hin vorzubeugen, verordnen Wir: 
1) daß aus den Apotheken kein Phosphor, keine Phosphor= 
Säure und keine Präparate daraus mehr als Arzneien 
abgegeben werden dürfen, ehe sie auf die in der Bei- 
lage angegebene Weise geprüft und falls sie Arsenik ent- 
halten, gereinigt worden sind; 
2) daß in der Folge bei Apothekenvisitationen der Phosphor 
und alle phosphorhaltigen Präparate insbesondere auf 
Arsenik geprüft werden. 
München, den 5. März 1835. 
Beilage. 
Die Reinigung ver Schwefel= und Phosphorsäure betr. 
Nur die sogenannte englische, durch Verbrennung des 
Schwefels erzeugte Schwefelsäure, nicht die aus Eisenvitriol 
dargestellte Nordhäuser enthält, laut Untersuchungen öfters 
Arsenik. Dieser wird, vor Anwendung der Schwefelsäure zur 
Darstellung der Phosphorsäure aus jener abgeschieden, ent- 
weder durch Rectification, oder dadurch, daß man, nachdem 
sie hinreichend mit Wasser verdinnt wurde, Schwefel-Wasser- 
stoffgas durch sie strömen läßt, und sie von dem dabei ent- 
stehenden gelben Niederschlage abfiltrirt. 
Die Phosphorsäure prüft man auf Arsenik und befreit 
sie davon, indem man sie, wenn sie sehr concentrirt ist, mit
	        
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