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9) Schlüßlich werden die Hausbesitzer aufmerksam gemacht,
statt der hölzernen Abtrittsschläuche, welche bei längerem Ge—
brauche unangenehmen Geruch im Hause verbreiten, in Zukunft
Schläuche aus Gußeisen oder Steinzeug (Steingut) der Zweck-
mäßigkeit und Dauerhaftigkeit wegen um so mehr zu verwen-
den, als die Anschaffungskosten unbedeutend höher sind.
München. 24. August 1855.
Bau-Commission der k. Haupt= u. Residenzstadt München.
Widder, Bürgermeister.
Nr. 15,394. K. 278.
Ministerial-Entschließung vom 21. Juli 1856, die Beseitigung von
Gesundheitsschädlichkeiten betr.
Siehe Bd. II. Seite 369 bis 385.
Nr. 13,103. 6. 279.
Entschließung der k. Regierung von Schwaben und Neuburg, K. d. J.,
vom 21. Januar 1859, die Errichtung der Düngerstätten betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Während im südlichen Theile des Regierungsbezirkes
von Schwaben und Neuburg fast überall die Gülle (Odel, Mist-
jauche) sorgfältig gesammelt und entsprechend verwendet wird,
daher die Düngerstätten in der Regel zweckmäßig angelegt und
mit Güllegruben versehen sind, muß es in vielen anderen Be-
zirken des Kreises auffallen, wie noch immer dieses werthvolle
Düngmittel wenig geachtet ist, wie die Straßen der Ortschaften
davon verunreiniget sind und wie an den Düngerstätten die
wirthschaftliche Behandlung vermißt wird. Solche Uebelstände
verdienen in mehrfacher Hinsicht die vollste Beachtung, nicht
allein weil den Landwirthen wegen Mangels an Einsicht ein
wesentliches Materiale zur Förderung ihres Oekonomiebetriebes
ganz nutzlos entgeht, sondern namentlich auch deßhalb, weil
durch die Rücksichten auf Gesundheit und Reinlichkeit die Ein-
schreitung der Polizeibehörden hiegegen im öffentlichen Interesse
erheischt wird.
Freiliegende, nicht verdeckte, hoch aufgehäufte und nicht in
die Tiefe gesenkte oder ausgemauerte Miststätten an den Woh-
nungen üben, abgesehen von dem widrigen Anblicke, welchen sie
bieten, auf die Gesundheit durch die Ausdünstungen einen nach-