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legen sein lassen, dem in Rede stehenden Gegenstande, welcher
auf die wirthschaftlichen Verhältnisse der Oekonomen von ent-
schiedenem Einflusse ist, die gehörige Aufmerksamkeit zu widmen
und soweit nicht Einschreitung veranlaßt wäre, durch Aufmun=
terung und Belehrung auf verbesserte Düngerbereitung in ihrem
ganzen Umfange hinzuwirken.
Da gelungene Beispiele den angestrebten Zweck am Besten
fördern, so ist, wo Solche bestehen, auf diese hinzuweisen, an-
derenfalls aber die Ausführbarkeit und der Nutzen der ertheilten
Rathschläge wie der empfohlenen Maßregeln mit allen zu Ge-
bote stehenden Mitteln eingänglich zu machen. Daher werden
nun auch Gesuche um Abgabe von Waldstreu aus den Waldungen
des Staates, der Gemeinden, Stiftungen und Körperschaften
mit Ausnahme der Forstberechtigung gar nicht mehr bewilliget
werden, es sei denn, daß die Bittsteller nachzuweisen vermögen,
in wie ferne sie mit Erfolg sich der verbesserten Düngerbereitung
befleißigen.
Das Kreis-Comité des landwirthschaftlichen Vereines für
Schwaben und Neuburg wird auch ferner eifrige Bestrebungen
in der angedeuteten Richtung gebührend belohnen und von den
landwirthschaftlichen Bezirkscomites die zweckmäßige Einrichtung
der Düngerstätten, die entsprechende Verwendung der Gülle und
die verbesserte Düngerbereitung möglichst befördert und nach
Kräften unterstützt werden.
Indem die unterfertigte kgl. Stelle den gehörigen Vollzug
dieser Anordnungen überwachen wird, beauftragt sie insbesondere
die königlichen Landgerichte, bei den Gemeinde-Visitationen den
Stand der Sache zu prüfen und in den Aufnahmen hierüber
jedes Mal zu constatiren, übrigens die vollständige Durch-
führung derselben durch Ermunterung, Belehrung und Ein-
schreitung pflichtmäßig zu fördern.
Es ist Sorge zu tragen, daß diese Bestimmungen sofort
durch die Lokalamtsblätter und durch besondere Verkündigungen
in allen Gemeinden zu Jedermanns Kenntniß gebracht und allen-
falls durch periodische Wiederholung allgemein verbreitet werden.
Augsburg, 21. Januar 1859.
Kgl. Regierung von Schwaben und Neuburg, K. d. J.
Frhr. v. Lerchenfeld, k. Regierungspräsident.