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Die Verbesserung solcher lokalen Verhältnisse mit allen zu
Gebote stehenden Mitteln hat einen ständigen Gegenstand der
besonderen Fürsorge der Verwaltung zu bilden.
Wie dem k. Regierungs-Präsidium bereits oben bemerkt
wurde, ist es der bestimmteste Wille Seiner Majestät des Kö—
nigs, daß dem wichtigen, hier in Frage stehenden Gegenstande
die größte Aufmerksamkeit seitens der Verwaltung zugewendet,
und derselbe mit Hingebung verfolgt und betrieben werde.
Das k. Regierungs-Präsidium erhält daher den Auftrag, zum
Vollzuge dieser allerhöchsten Willensmeinung nach den vorstehen—
den Andeutungen und Gesichtspunkten die erforderlichen näheren
Einleitungen und Anordnungen durch die königliche Regierung,
K. d. J., vorkehren zu lassen.
Hiebei ist sich jevoch nicht blos auf allgemeine Wei-
sungen zu beschränken, sondern es sind vielmehr zugleich die in
den einzelnen Distrikten des Regierungsbezirkes vorhandenen
Zustände genau in's Auge zu fassen, und hienach auch spezielle,
für die ein zelnen Gegenden und Oertlichkeiten berech-
nete Direktive zu erlassen.
Die Inspektionen der k. Regierungspräsidenten und die anbe-
fohlenen Landgerichts-Visitationen sind insbesondere zur genauen
Erhebung der desfallsigen Zustände und zur Controle des Voll=
zugs der erlassenen Anordnungen zu benützen.
Wenn auch das unterfertigte königl. Staatsministerium die
mannigfachen und bedeutenden Schwierigkeiten, mit welchen die
Verwaltung bei Lösung der vorstehend bezeichneten Aufgabe bis-
her schon zu kämpfen hatte und stets zu kämpfen haben wird,
nicht im Mindesten verkennt, so ist anderseits doch auch gewiß,
daß bei einer richtigen Erfassung der auf den Gesundheitszustand
der Landbevölkerung ungünstig einwirkenden Ursachen, bei um-
sichtiger Würdigung und Anwendung aller zu Gebote stehenden
Abhilfsmittel, durch ausdauernde Hingebung aller zur amtlichen
Thätigkeit Berufenen die kundgegebene allerhöchste Willens-
meinung wesentlich gefördert werden wird.
Das einträchtige Zusammenwirken der Beamten, Geistlichen,
Aerzte, Lehrer, einflußreichen Gemeindeglieder einer Gegend er-
scheint jedoch hiebei als die Vorbedingung günstiger Erfolge.
Es ist daher auch in der allerhöchsten Absicht Seiner Ma-
jestät des Königs gelegen, alle diejenigen Personen, welche in
ihrer amtlichen Stellung oder aus freiem Antriebe für die Ver-