Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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bessernng des Gesundheits-Zustandes der Landbevölkerung be— 
sonders wirken, zu beloben, und nach Umständen zu belohnen, 
weshalb das k. Regierungs-Präsidium angewiesen wird, seiner- 
zeit diejenigen, welche sich durch ihr Wirken im Regierungsbezirke 
in dieser Beziehung besonders ausgezeichnet haben, dem unter- 
fertigten k. Staatsministerium unter Stellung geeigneter An- 
träge zur berichtlichen Anzeige zu bringen. 
Schließlich erhält das k. Regierungs= Präsidium den von 
dem Obermedizinal-Ausschusse des Königreiches verfaßten Ent- 
wurf eines Regulativs zur Verhütung und Beschränkung epi- 
demischer und ansteckender Krankheiten bei Menschen und Haus- 
thieren, durch dessen Ausführung eine Verbesserung des Ge- 
sammt-Gesundheits-Zustandes des Landes erzweckt werden soll, 
anruhend mit dem Auftrage mitgetheilt, binnen drei Mo- 
naten sich gutachtlich zu äußern, ob die Erlassung eines solchen 
Regulativs den Verhältnissen in dem Regierungsbezirke ange- 
messen sei, und den gehofften Erfolg erwarten lasse. 
Binnen derselben Frist hat das k. Regierungs-Präsidium 
über den Vollzug vorstehender Entschließung unter Vorlage der 
einschlägigen Regierungs= und Präsidial-Akten hieher Anzeige 
zu erstatten. 
München, den 21. Februar 1853. 
Staatsministerium des Innern. 
Graf v. Reigersberg. 
Nr. 14,923 §. 296. 
Entschließung der kgl. Regierung von Niederbayern, K. d. J., vom 
19. März 1853, den Gesundheitszustand auf dem platten Lande betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Inhaltlich höchsten Reskripts des k. Staatsministeriums des 
Innern vom 21. vor. Mts. im bez. Betreffe werden die viel- 
fachen Gesundheits-Störungen auf dem platten Lande, insbe- 
sondere in Bezug auf die Schuljugend, außer mehreren andern 
Veranlassungen, zum Theil auch dadurch herbeigeführt, oder 
doch wenigstens vermehrt, daß hie und da die Schulzimmer zu 
klein, niedrig und übelbeleuchtet, überfüllt und feucht sind, daß 
dieselben nicht genug gelüftet und nicht reinlich gehalten; dann 
daß die Kinder selbst nicht mit der erforderlichen Reinlichkeit im 
elterlichen Hause gepflegt werden.
	        
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