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Nr. 13,773. §. 297.
Entschließung der kgl. Regierung von Niederbayern, K. d. J., vom
21. März 1853, den Gesundheitszustand auf dem platten Lande betr.
Es ist die bestimmt ausgesprochene allerhöchste Willens-
meinung Seiner Majestät des Königs, daß die verschiedenartigen
Ursachen der Gesundheitsstörungen auf dem platten Lande fort-
während bekämpft und denselben nach Möglichkeit begegnet
werde. Von diesen Ursachen sollen hier nur die physischen be-
rücksichtigt werden. Zu diesen gehören auf der einen Seite die
ungünstigen lokalen Verhältnisse mancher Gegenden, auf der an-
deren die unzweckmäßige Lebensweise der Bewohner.
Was nun zuerst die ungünstigen lokalen Verhältnisse anbe-
trifft, so werden die Distriktspolizeibehörden und Physikate fort-
während der Verbesserung solcher ungesunder Gegenden ihre
Fürsorge zuwenden; sie werden Sorge tragen, daß sumpfige
und moosige Gründe trockengelegt, und angebaut, stehende Wasser,
Pfützen und stinkende Gruben innerhalb oder in der Nähe der
Ortschaften entfernt werden; sie werden dazu mitwirken, daß
die Ortschaften vor Ueberschwemmungen möglichst gesichert, daß
die Leichenäcker vollends aus den Ortschaften entfernt, und wo
sie zu beschränkt sind, erweitert werden; sie werden die Schlacht-
häuser, Fleischbänke und Wasenplätze sorgfältig überwachen; sie
werden besonders für gutes Trinkwasser besorgt sein, und auf
die Instandhaltung und Reinlichhaltung der Brunnen und Ci-
sternen, der Wasserstuben und Wasserleitungen Bedacht nehmen.
Was die fehlerhafte Lebensweise anbetrifft, so kommt hier
zunächst die unzweckmäßige Kleidung und Nahrung, die Unrein-
lichkeit, die fehlerhafte physische Erziehung der Kinder, die Ver-
nachlässigung erworbener Krankheiten, Versäumung der Ein-
holung ärztlicher Hilfe und die Zufluchtnahme zu Pfuschern und
Quacksalbern in Betracht.
Bezüglich der Kleidung, so ist die Landbevölkerung geeignet
zu belehren, dieselbe in der Art einzurichten, daß sie hinreichen-
den Schutz gegen Kälte und Nässe gewähre, daß sie bei dem
jugendlichen weiblichen Geschlechte der Ausbildung der Brüste,
bei Entbundenen dem Säugen der Neugebornen nicht hindernd
entgegentrete.
Hinsicht der Getränke ist vor allem, wie schon erwähnt,
für reines, frisches Trinkwasser Sorge zu tragen und die Güte
des Bieres strengstens zu überwachen, und unter keinem Ver-