Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Auch die venerische Krankheit kommt in manchen Gegenden 
häufig vor und wird in der Regel durch beurlaubte Soldaten 
auf dem Lande verbreitet. 
Diese beiden ansteckenden Krankheiten sind besonders zu 
überwachen und die damit Behafteten von Amtswegen zur Hei- 
lung zu übergeben. 
Der vorhandene große Uebelstand, daß die Landbevölkerung 
sehr häufig dem wissenschaftlich gebildeten Arzte kein Vertrauen 
schenkt, und dasselbe vielmehr in Pfuscher und Quacksalber setzt, 
macht die fortgesetzte energische Einschreitung der Polizeibhörden 
gegen medizinische Pfuschereien aller Art dringend nothwendig. 
Die Vorstände der Distrikts-Polizeibehörden werden sich 
wiederholt mit den k. Gerichtsärzten persönlich in's Benehmen 
setzen, und sich über die zweckmäßigste Anwendung und Einhal- 
tung der Mittel und Wege berathen, durch welche die genannten 
das Gesundheitswohl der Landbevölkerung untergrabenden Miß- 
stände am erfolgreichsten bekämpft und der erhabene Gedanke 
Seiner Majestät des Königs, ein gesundes und kräftiges Ge- 
schlecht heranzuziehen, am besten in's Werk gesetzt werden könne; 
sie werden sich in der Verfolgung dieses schönen Ziels nicht durch 
den Widerstand und die Indolenz der Landleute, überhaupt durch 
keinerlei Hindernisse ermüden und abschrecken lassen, und mit 
den k. Gerichtsärzten und dem gesammten ärztlichen Personale 
in dem Bewußtsein, dem Vaterlande einen großen Dienst ge- 
leistet zu haben, sowie in der Anerkennung ihrer Bemühungen 
von Seite Seiner Königlichen Majestät den schönsten Lohn für 
ihre dießfallsigen Leistungen finden. 
Ueber den Vollzug jedes einzelnen in dieser Entschließung 
enthaltenen Punktes ist nach Verlauf von 3 Wochen gemein- 
schaftlich mit den k. Physikaten Anzeige zu erstatten und dieser 
Termin unfehlbar einzuhalten, da hiervon der Vollzug aller- 
höchster Befehle abhängt. 
Landshut, den 21. März 1853. 
Kgl. Regierung von Niederbayern, K. d. J. 
Benning, k. Regierungs-Präsident.
	        
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