Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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keit und Umsicht dagegen zu wachen, und einzuschreiten, daß 
durch vergleichen Uebungen nicht Vereine entstehen, welche eine 
sittenverderbliche Richtung nehmen, für staatsgefährliche Ver- 
bindungen vorbereiten, oder doch der ruhigen Pflege der Stu- 
dien entfremden, im Gegensatze mit dem Streben humanistischer 
Bildung das jugendliche Gemüth in die Schranken vereinzelter 
und falscher Interessen bringen, und den Kastengeist nähren. 
Sollte hie und da ein Uebelstand bezeichneter Art wahrgenom- 
men werden, so ist sofort Anzeige zu erstatten. 
München, den 4. August 1826. 
Staatsministerium des Innern. 
Nr. 11,915. S. 309. 
Ministerial-Entschließung vom 4. Oktober 1833, die Turnübungen 
an den Studienanstalten betr. 
Auf Befehl Seiner Mgjestät des Königs. 
Nach vorliegenden Anzeigen haben die Turnübungen an den 
Studienanstalten zum Theil eine sehr bedenkliche Richtung ge- 
nommen. 
Bereits bestehen in mehreren Orten eigene Turngesell- 
schaften mit förmlichen Statuten und Strafgewalt übenden 
Vorstehern. Die Mitglieder benützen die Zusammenkünfte und 
Uebungen zum Absingen von Freiheitsliedern, und es scheint 
überhaupt darauf abgesehen zu sein, bei diesen Uebungen ganz 
in die Fußstapfen der früher bestandenen Turngesellschaften 
zu treten. 
So sehr die Zweckmäßigkeit der auf die Ausbildung und 
Erstärkung des jugendlichen Körpers berechneten Körperübungen 
Anerkennung verdient, so wenig kann geduldet werden, daß 
unter dem Deckmantel derselben den jugendlichen Gemüthern 
eine weder mit der Schuldisciplin, noch mit den Anforderungen 
an künftige Staatsbürger vereinbare Richtung gegeben werde. 
Das Königliche Präsidium wird daher diesem hochwichtigen 
Gegenstande alle Aufmerksamkeit zuwenden, die Vorstände der 
Königlichen Studienanstalten für jede verderbliche Richtung der 
Turnübungen, deren einziger Zweck körperliche Uebung sein 
soll, verantwortlich machen, und sorgfältig darüber wachen, 
daß von denselben alles ferne bleibe, was sie diesem ausschlie-
	        
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