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keit und Umsicht dagegen zu wachen, und einzuschreiten, daß
durch vergleichen Uebungen nicht Vereine entstehen, welche eine
sittenverderbliche Richtung nehmen, für staatsgefährliche Ver-
bindungen vorbereiten, oder doch der ruhigen Pflege der Stu-
dien entfremden, im Gegensatze mit dem Streben humanistischer
Bildung das jugendliche Gemüth in die Schranken vereinzelter
und falscher Interessen bringen, und den Kastengeist nähren.
Sollte hie und da ein Uebelstand bezeichneter Art wahrgenom-
men werden, so ist sofort Anzeige zu erstatten.
München, den 4. August 1826.
Staatsministerium des Innern.
Nr. 11,915. S. 309.
Ministerial-Entschließung vom 4. Oktober 1833, die Turnübungen
an den Studienanstalten betr.
Auf Befehl Seiner Mgjestät des Königs.
Nach vorliegenden Anzeigen haben die Turnübungen an den
Studienanstalten zum Theil eine sehr bedenkliche Richtung ge-
nommen.
Bereits bestehen in mehreren Orten eigene Turngesell-
schaften mit förmlichen Statuten und Strafgewalt übenden
Vorstehern. Die Mitglieder benützen die Zusammenkünfte und
Uebungen zum Absingen von Freiheitsliedern, und es scheint
überhaupt darauf abgesehen zu sein, bei diesen Uebungen ganz
in die Fußstapfen der früher bestandenen Turngesellschaften
zu treten.
So sehr die Zweckmäßigkeit der auf die Ausbildung und
Erstärkung des jugendlichen Körpers berechneten Körperübungen
Anerkennung verdient, so wenig kann geduldet werden, daß
unter dem Deckmantel derselben den jugendlichen Gemüthern
eine weder mit der Schuldisciplin, noch mit den Anforderungen
an künftige Staatsbürger vereinbare Richtung gegeben werde.
Das Königliche Präsidium wird daher diesem hochwichtigen
Gegenstande alle Aufmerksamkeit zuwenden, die Vorstände der
Königlichen Studienanstalten für jede verderbliche Richtung der
Turnübungen, deren einziger Zweck körperliche Uebung sein
soll, verantwortlich machen, und sorgfältig darüber wachen,
daß von denselben alles ferne bleibe, was sie diesem ausschlie-