Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

619 
Nr. 1781. F. 311. 
Ministerial-Entschließung vom 27. Januar 1843, die Turnübungen 
an den Unterrichtsanstalten des Reichs betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine Majestät der König haben aus dem Allerhöchstden- 
selben erstatteten Berichte über die dermal an den Studien- 
Anstalten des Reichs bestehenden Turnanstalten ersehen, daß 
zwar ein großer Theil dieser Lehranstalten im Besitze gehörig 
eingerichteter Turnanstalten sich befinde, bei mehreren aber solche 
vorzüglich aus dem Grunde fehlen, weil es an den erforder- 
lichen Turuplätzen gebricht. 
Allerhöchstdieselben wollen, daß überall, wo es thunlich und 
noch nicht geschehen, bei den Unterrichtsanstalten in jeder Stadt 
das Turnen eingeführt werde, und es solle hiernach eifrig va- 
hin gestrebt werden, daß an allen Anstalten, wo noch keine 
Turnplätze vorhanden sind, solche ausfindig gemacht, und wohl- 
bemessene Anträge erstattet werden, wie diese Turnplätze, un- 
entgeltlich oder käuflich erworben werden könnten. 
In Folge dieses allerhöchsten Befehles erhält die kgl. Re- 
gierung den Auftrag, bezüglich jener Lehranstalten ihres Re- 
gierungsbezirkes, welche zur Zeit mit Turnanstalten nicht ver- 
sehen sind, zur Ermittlung und käuflichen oder unentgeltlichen 
Erwerbung der erforderlichen Turnplätze geeignete Anordnungen 
ungesäumt zu treffen, und das Ergebniß mit gutachtlichen An- 
trägen vorzulegen. 
München, den 27. Januar 1843. 
Ministerium des Innern. 
Nr. 412. S. 312. 
Ministerial-Entseließung vom 22. Januar 1849, Turnübungen 
für die Knaben in den obern Klassen an den deutschen Schulen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die k. Regierung empfängt hieneben die Beilagen ihres 
Berichts vom 2. Januar d. Is. mit der Entschließung zurück, 
daß kein Grund bestehe, der Errichtung eigener Turnanstalten 
für die deutschen Schulen entgegenzutreten. 
Dem Magistrat der Stadt Nürnberg ist es zu überlassen, 
hierin das angemessen Scheinende vorzukehren. 
München, den 22. Januar 1849. 
Staatsministerium des Innern.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.