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Nr. 1781. F. 311.
Ministerial-Entschließung vom 27. Januar 1843, die Turnübungen
an den Unterrichtsanstalten des Reichs betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestät der König haben aus dem Allerhöchstden-
selben erstatteten Berichte über die dermal an den Studien-
Anstalten des Reichs bestehenden Turnanstalten ersehen, daß
zwar ein großer Theil dieser Lehranstalten im Besitze gehörig
eingerichteter Turnanstalten sich befinde, bei mehreren aber solche
vorzüglich aus dem Grunde fehlen, weil es an den erforder-
lichen Turuplätzen gebricht.
Allerhöchstdieselben wollen, daß überall, wo es thunlich und
noch nicht geschehen, bei den Unterrichtsanstalten in jeder Stadt
das Turnen eingeführt werde, und es solle hiernach eifrig va-
hin gestrebt werden, daß an allen Anstalten, wo noch keine
Turnplätze vorhanden sind, solche ausfindig gemacht, und wohl-
bemessene Anträge erstattet werden, wie diese Turnplätze, un-
entgeltlich oder käuflich erworben werden könnten.
In Folge dieses allerhöchsten Befehles erhält die kgl. Re-
gierung den Auftrag, bezüglich jener Lehranstalten ihres Re-
gierungsbezirkes, welche zur Zeit mit Turnanstalten nicht ver-
sehen sind, zur Ermittlung und käuflichen oder unentgeltlichen
Erwerbung der erforderlichen Turnplätze geeignete Anordnungen
ungesäumt zu treffen, und das Ergebniß mit gutachtlichen An-
trägen vorzulegen.
München, den 27. Januar 1843.
Ministerium des Innern.
Nr. 412. S. 312.
Ministerial-Entseließung vom 22. Januar 1849, Turnübungen
für die Knaben in den obern Klassen an den deutschen Schulen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die k. Regierung empfängt hieneben die Beilagen ihres
Berichts vom 2. Januar d. Is. mit der Entschließung zurück,
daß kein Grund bestehe, der Errichtung eigener Turnanstalten
für die deutschen Schulen entgegenzutreten.
Dem Magistrat der Stadt Nürnberg ist es zu überlassen,
hierin das angemessen Scheinende vorzukehren.
München, den 22. Januar 1849.
Staatsministerium des Innern.