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sofort die weiteren Einleitungen zu treffen. Die Herstellung
eines Sommer-Turnplatzes für die Schullehrer-Seminaristen
in Straubing im Garten des neu angekauften Hauses ist bis
zum Sommer zu Ende zu bringen, und sollten die Mittel hiezu
nicht ganz oder theilweise aus den Fonds der Anstalt beschafft
werden können, so ist der Bedarf nach Ziff. V zu liquidiren.
IV. An der Studienanstalt zu Paßau ist der Turnunter-
richt während der Sommer-Monate nach den unter Ziff. I an-
gegebenen Directiven obligalorisch. Weitere Verfügung bleibt
bis zur möglichst bald zu bewerkstelligenden Ermittlung einer
Winterlokalität vorbehalten. Die Zöglinge des Knabenseminars
haben sich an den Turnübungen nur insoferne und insoweit zu
betheiligen, als dieses von der Seminar-Inspektion als zulässig
erklärt wird.
Den Unterricht hat der geprüfte Lehramtskandidat Joseph
Mayenberg gegen eine Remuneration von 80 fl. bis auf Wei-
teres zu übernehmen und nach der Spieß’'schen Methode zu
ertheilen.
V. Der Bedarf für die erhöhten Bezüge der Turnlehrer,
sowie für die erste Anschaffung der Geräthe und Einrichtung
der Lokalitäten ist am Schlusse des Etatsjahres 1861/62 mit
dem Bedarf für Pensionen 2c. 2c. zur Anzeige zu bringen,
worauf die Anweisung der Oeckungsmittel erfolgen wird. Vom
Jahre 1862/63 angefangen sind die Bezüge der Turnlehrer in
die einschlägigen Etats einzustellen.
VI. Bezüglich des Turn= Unterrichtes an der Studien-
Anstalt Metten sind vorerst die für die Anstalt in Paßau un-
ter Ziff. IV angegebenen Grundsätze maßgebend und ist dem
Rektorate die Ausmittlung einer geschlossenen Turnlokalität an-
zuempfehlen.
Die Beilagen des Berichtes vom 17. d. Mts., dann des
Berichtes vom 29. Mai v. Is. folgen mit dem Auftrage zu-
rück, sofort die hienach erforderlichen Verfügungen zu treffen.
München, den 27. Januar 1863.
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-
Angelegenheiten.
Medumn.-Verordn. 8. Sb. 40