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Nr. 11,082. S. 328.
Ministerial-Entschließung vom 25. Juli 1830, Vorstellung der
israelitischen Gemeinde Sulzbach wegen Beerdigung betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die im Betreffe bezeichnete Vorstellung wird der k. Re-
gierung des Regenkreises, K. d. J., mit dem Bemerken zuge-
fertigt, daß es im Allgemeinen lediglich bei der Verfügung vom
7. Dez. v. Is. sein Verbleiben habe, dadurch jedoch die- Ge-
stattung der Beerdigung nach Ablauf von 24 Stunden nach
vorgenommener zweifacher Todtenbeschau und sich ergebenden
Beweise des wirklich erfolgten Todes nicht auszeschlossen. sein,
sondern nach den jedesmaligen besondern, Krankheiten und son-
stigen Umständen bemessen werden soll.
München, den 25. Juli 1830.
Staatsministerium des Innern.
Nr. 158. S. 329.
Ministerial-Entschließung vom 5. Februar 1831, die Beerdigung
der Tochter des Jrraeliten. N. betr.
Auf Befehl Seiner. Majestät des Königs.
Der k. Regierung des Untermainkreises wird zur Ent-
schließung erwiedert, daß den Israeliten zwar keineswegs. eine
Ausnahme von den hinsichtlich der Beerdigung bestehenden all-
gemeinen polizeilichen Anordnungen zugestanden werden soll, daß
jedoch die besondern Umstände, welche nach dem pflichtmäßigen
Ausspruche der Sachverständigen aus sanitätspolizeilichen Rück-
sichten eine frühere Beerdigung überhaupt nicht bloß zulässig —
sondern oft sogar nothwendig machen, auch in Ansehung der
Jsraeliten nicht unbeachtet bleiben dürfen, und von dem Patri-
monial-Gerichte Burgpreppach auch in dem vorliegenden Falle
gehörig hätten berücksichtigt werden sollen.
München, den 5. Februar 18381.
Staatsministerium des Innern.