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Einkommensteuern!) decken, die im allgemeinen sehr tief-
liegende, ja zum großen Teil sogar überhaupt keine Steuer-
untergrenzen aufweisen.?2) Hieraus entspringen natürlich
manche Härten für die weniger bemittelten Klassen der Be-
völkerung. Diese Härten müssen aber auf die Dauer geradezu
unerträglich werden, wenn man bedenkt, daß die kommunalen
Lasten in Sachsen — wie in anderen Ländern — rapid steigen
und zwar in schnellerem Tempo als die Staatslasten°), so daß
heute in den meisten Gemeinden die Belastung durch die Ge-
meindeeinkommensteuer diejenige der Staatseinkommensteuer
überschreitet. ®)
Die aus allen angeführten steuerlichen Verhältnissen regel-
ı) Im Jahre 1901 wurden in Sachsen an direkten Gemeindesteuern
(Einkommen-, Grund-, Kopf-, Gewerbe- und anderen direkten Steuern) auf-
gebracht: 55 997 579 M. = 86,92 % aller (direkten und indirekten) Steuern
überhaupt; hiervon entfielen 44 809,323 M. allein auf Einkommensteuern
— 80,02% aller direkten Steuern oder 69,56 % aller Steuern überhaupt.
(S. Dekret an die Stände, die Neuordnung des Gemeindesteuerwesens be-
ireffend, vom 26. Januar 1904, S. 30). Im Jahre 1890 wurden dagegen nur
ca. 67% aller direkten Gemeindesteuern durch Einkommensteuern auf-
gebracht, nämlich 20 164 415 M. gegenüber 30 134 164 M. an direkten Steuern
überhaupt. (8. Zeitschr. des Königl. Sächs. Statist. Bureaus 1894, S. 202).
2) Im Jahre 1901 erhoben 1797 Gemeinden (= 55,9 % aller Gemeinden)
mit 3 762318 (= 91,4%) Einwohnern Einkommensteuern. Von den 1797
(remeinden haben eine höhere Untergrenze als die staatliche Einkommen-
steuer nur 8; 435 Gemeinden haben eine der staatlichen ungefähr ent-
sprechende Untergrenze (über 301 bis mit 401M.). Die meisten aber,
nämlich 1354 (= 75,3% mit 2264962 Einwohnern oder 60,2 %) lassen die
Steuerpflicht bei einer mindestens um 100 M. unter der staatlichen stehenden
Stufe des Einkommens .beginnen. Überhaupt keine Untergrenze haben
612 Gemeinden (= 34,1 %) mit 777 985 Einwohnern (= 20,7 %). (9. Denk-
schrift 8. 17.)
3) Im Jahre 1890 wurden in ganz Sachsen an direkten Staatssteuern
erhoben: 23263 775 M. und im Jahre 1901: 38 670867 M.; hiernach sind
dieselben gestiegen wie 100 zu ca. 166. An direkten Gemeindeanlagen aber
wurden im Jahre 1890 erhoben: 30134164 M. und im Jahre 1901:
53 997 579. Hiernach ergibt sich eine Steigerung wie 100 zu ca. 186.
+) Die Belastung der (iemeindeeinkommensteuer im Verhältnisse zur
Staatseinkommensteuer (Gemeinden, deren Einkommensschätzurg als mit
der Staatseinkommensteuer vergleichbar gefunden worden ist) gestaltet sich
wie folgt:
in Städten und Landgemeinden
Prozent nn
Zahl | Einwohner
bis 100 16 416 816
über 100-150 288 1 462 435
„ 150—200 271 800 161
» 200-300 222 317 462
„300 108 M 90 613
insgesamt 1385 3087487
Hiernach haben nicht weniger als 889 — 64,2% Gemeinden mit rund
= 610 000 = 86,5% Einwohnern eine die staatliche übersteigende Ein-
konmensteuerbelastung. (8. genannte Denkschrift S. 40.)