Full text: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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richten!) von 114986553 M. (Normalsteuerbetrag) im Jahre 
1879 auf 34599838 M. im Jahre 1901, d. h. also wie 100 zu 
ca. 301, während die (berechnete) mittlere Jahresbevölkerung 
Sachsens von 2912700 im Jahre 1879 auf ca. 4243000?) im 
Jahre 1901 oder wie 100 zu ca. 146 gewachsen ist. 
Was für eine bedeutende finanzielle Stellung gegenwärtig 
die Einkommensteuer im Systeme der direkten Staatssteuern 
sowie im gesamten sächsischen Staatshaushalt überhaupt ein- 
nimmt, ergibt sich aus folgenden, dem Rechenschaftsberichte 
für die Finanzperiode 1900/01 entnommenen Zahlen: 
Im Durchschnitte der Jahre 1900 und 1901 betrug 
die Gesamtsumme der „Überschüsse“ des Staatshaushalts: 
89918017 M. Hiervon entfallen allein 34350717 M. oder 
38,2% auf die Einkommensteuer und 4242943 M. oder 4,7% 
auf die Grundsteuer und Gewerbesteuer im Umherziehen.3) Die 
direkten Steuern zusammen ergaben somit einen Ertrag von 
38593660 M. (d. h. von rund 43% der Gesamteinnahme des 
Staates überhaupt), und hiervon kamen allein 890% auf die Ein- 
kommensteuer. 
Aber auch nach innen, nämlich auf die Landes- und Volks- 
wohlfahrt dürfte das sächsische Einkommensteuergesetz im 
ganzen einen günstigen Einfluß ausüben. „Während anfangs 
das Gesetz demoralisierend zu wirken schien, übt es bei länge- 
rer praktischer Handhabung im Gegenteil einen sittlich er- 
zieherischen Einfluß aus“ (von Bosse, Gemeindebesteuerung in 
Sachsen, 1890, 8. 42). 
G, Einkommensteuer-Statistik. 
l. Allgemeines. 
I. Die Einschätzungsergebnisse der sächsischen Einkom- 
mensteuer sind von Anfang an vom Statistischen Bureau des Mi- 
nisteriums des Innern bearbeitet worden. Das Urmaterial für 
die Einkommensteuerstatistik besteht aus den sogenannten Indi- 
vidualeinschätzungs- und Ortskarten. In eine Individualein- 
schätzungskarte werden die Einschätzungsergebnisse für jede 
im Ortskataster eingeschätzte physische oder juristische Per- 
son, in eine Ortseinschätzungskarte dagegen die nach Aufrech- 
nung des Katasters ermittelten Einschätzungsergebnisse für 
einen Ort oder für einen Steuerdistrikt übertragen. 
Die sächsische Einkommensteuerstatistik hat vor der 
preußischen einmal den Vorzug, daß in Sachsen alle Einkommen, 
ı) S. Tabelle VI. Dies sind also wirklich erhobene Erträge. 
2) Vorläufige Schätzung auf Grund der Bevölkerungszunahme von 1890 
bis 1900. Vgl. Statist. Jahrb. für das Kgr. Sachsen, 1903, 3. 63. 
s) Nämlich 4 016 321 M. Grundsteuer und 226 622 M. Steuer vom Ge- 
werbebetriebe im Umherziehen. 
Hoffmann, Staatssteuern. 10
	        
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