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schen Waren, und hinsichtlich der letzteren neben der Grenz-
akzise zu zahlen. Ebenso hatte man außer der Landakzise noch
die städtische Akzise beim Einbringen von Waren in eine ak-
zisbare Stadt zu entrichten.
Von den indirekten Abgaben verdient endlich noch das
Gleite oder Amtsgleite erwähnt zu werden. Dieses war in
den alten Erblanden eine Abgabe von dem Transporte gelade-
ner Güter aller Art auf den öffentlichen Straßen, wenn da-
mit die bestehenden Gleitseinnahmen passiert wurden.!)
Eine vollständige Umgestaltung des sächsischen indirek-
ten Abgabenwesens wurde erst durch den Beitritt Sachsens
zum Zollverein (1834) herbeigeführt. Hiermit verschwand vor
allem auch jenes äußerst mannigfaltige und verwickelte Ak-
zisesystem. Nur noch die Akzisegrundsteuern bestanden bis
zur Einführung einer einheitlichen Grundsteuer im Jahre 1844
fort. Auf diese Neugestaltung der sächsischen Steuern im
einzelnen soll erst später näher eingegangen werden.
Fassen wir nun zum Schlusse unserer Darstellung die cha-
rakteristischen und prinzipiell wichtigsten Punkte des alten
sächsischen Steuerwesens, so wie es bis zum Erlaß der kon-
stitutionellen Verfassung sich gestaltet hatte, mit wenigen
Worten zusammen: Die sächsische Staatsbesteuerung, die
namentlich seit dem 17. Jahrhundert sich entwickelt hatte
und im 18. Jahrhundert weiter ausgebaut worden war, be-
stand vorzugsweise — wie im alten preußischen Staate —
aus zwei Hauptgliedern und zwar: 1. aus einem Systeme di-
rekter Objektsteuern. Diese waren überwiegend Grundsteuern,
die unter verschiedenen Bezeichnungen in der Hauptsache vom
platten Lande — entsprechend der alten preußischen Kontri-
bution —- zu entrichten waren. Das andere Hauptglied wurde
gebildet: 2. aus einem überaus mannigfaltigen Systeme innerer,
größtenteils indirekte Verbrauchssteuern umfassender Ak-
zisen vorzugsweise in den Städten — ähnlich jener preußischen
Akzise —, woran sich dann noch verschiedene kleinere in-
direkte Steuern, wie die Trank- und Fleischsteuer, der Stem-
pel-Impost, dann Grenzzölle unter der Bezeichnung Grenzakzi-
sen, auch in Regalform, wie namentlich die Salzsteuer, und
endlich gebührenartige Abgaben wie das Gleite, die Chaussee-
gelder u. a. m. anschlossen.
Finanzstatistik,
Um sich ein Bild von den gesamten Einnahmen des alten
sächsischen Staates machen zu können, scheint es zweckmäßig,
die Angaben nach dem noch auf Grund der alten Steuerver-
fassung aufgestellten Voranschlag für die Finanzperiode 1834
ı) Das Nähere über das Gleite s. Denkschrift S. 13.