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nach dem Durchschnitte vielfacher Berechnungen in
Roggenwert festgestellt worden. Dabei haben aber auch
die örtlichen Umstände, wodurch die Kulturkosten erhöht
werden können und welche hauptsächlich in der Steigerung
der Wege und in der Entfernung der Grundstücke vom
Orte bestehen, Beachtung gefunden, und sie sind eben-
falls nach einem gewissen Verhältnisse im voraus berech-
net und in einer besonderen Spalte der Berechnungs-
tabellen ausgeworfen worden.
Nach dieser Methode ergibt sich bei Einreihung eines
Grundstücks in eine Klasse zugleich die Nachweisung
des bereits im voraus für alle Fälle berechneten generellen
Reinertrags im Roggenwerte.
Dieser im voraus ermittelte generelle Reinertrag
konnte jedoch nicht als Abschätzungsobjekt angesehen
werden, da er zum Teil von der Beschaffenheit des Klimas
abhängig ist und da, wenn auch das klassifizierte Grund-
stück wirklich die in der Klasse berechnete Masse von
Erzeugnissen hervorbringt, dennoch der Geldwert dieser
Produkte durch örtliche Verhältnisse, durch Entfernung
vom Marktorte und durch Verschiedenheit der Markt-
preise Veränderungen erleiden kann, welche den Reiner-
trag oder die Größe des Steuerkapitals mehr oder weniger
erhöhen. Die merkantilischen Verhältnisse hat man in
der Art in Betracht gezogen, daß nach Maßgabe der Ent-
fernung und Bevölkerung der Städte gewisse Zusätze zu
dem Reinertrag nach Prozenten des letzteren in den Klassi-
fikationstabellen sogleich ausgeworfen worden sind (8 37).
Durch dieses Verfahren wird das eigentliche Verhältnis
des Reinertrags in jedem einzelnen Falle ausgemittelt,
ohne daß eine spezielle Abschätzung und Berechnung nötig
ist, und ohne daß das klassifizierte Grundstück den Platz
in der Klassenreihe verändert, der ihm vermöge des
Grundkennzeichens der Bodenmischung angewiesen wor-
den war.
Der Geldwert des auf diese Weise ausgemittelten
definitiven Reinertrags wird alsdann für jeden Ort auf
Grund der amtlich eingezogenen Nachweisungen über die
in den 14 Jahren 1821 bis 1835 zu Martini stattgefun-
denen Marktpreise des nächsten Getreidemarktes, mit
Hinweglassung der zwei teuersten und zwei wohlieilsten
Jahre, nach einem zehnjährigen Durchschnitte bestimmt.
Auf dieselbe Art und nach den nämlichen Grundsätzen
wie bei dem Ackerlande sind auch bei den Wiesen und
Waldungen die Klassen nach gewissen bestimmten Kenn-
zeichen festgesetzt und der definitive Ertrag im voraus
berechnet worden, wobei nur zu erwähnen ist, daß bei
Wiesen und Waldungen die Abstufung des Klima gar nicht