104 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
anstanden dürfen, wenn sie angesichts der Gesamtlage der öffentlichen
Finanzwirtschaft zum Teil auch zu allgemeinen, das Verkehrswesen
nicht betreffenden Ausgaben verwendet werden. Allerdings entstehen
in letzterem Falle gewisse Bedenken. Leicht kann der allgemeine Staatshaushalt
dadurch in zu große Abhängigkeit von den Verkehrseinnahmen
kommen. Besondere Vorkehrungen gegen die daraus entspringenden
Nachteile sind deshalb geboten.
Im übrigen kann es sich immer nur um Reinerträge handeln, die
einen mäßigen Gewinn aus dem Anlagekapitale bringen. Die Erzielung
möglichst hoher Reingewinne überhaupt kann bei Verkehrsmitteln der
besprochenen Art nicht die oberste Richtschnur der öffentlichen Verwaltung
sein. Höber als die Steigerung der Reinerträge muß ihr immer
die Rücksicht auf die Befruchtung und Förderung der wirtschaftlichen
Erwerbsarbeit des Volkes stehen, die stets die wichtigste und dauerhafteste
Grundlage des Gedeihens und der Steuerkraft ist. Die toten
Kosten der Erwerbsarbeit, zu denen ihre Verkehrsaufwendungen gehören,
dürfen nicht durch Festhalten an hoben Reinerträgen, durch Unterlassung
oder Verzögerung notwendiger Verbesserungen und Ergänzungen des
Verkehrswesens u. dgl. so hoch gesteigert werden, daß im inneren
wirtschaftlichen Leben Hemmungen und gegenüber dem fremden Wettbewerb
ım In- und Auslande Erschwerungen erwachsen. Daß vollends
ın außergewöhnlichen Zeiten die öffentliche Verkehrsverwaltung auch
vor großen Opfern nicht zurückscheuen darf, wenn das Gesamtwohl sie
erfordert, versteht sich von selbst. Der Reingewinn der öffentlichen
Verkehrsverwaltung ist in jedem Falle nicht Selbstzweck, sondern Mittel
zum Zwecke der Erfüllung der Aufgaben, die das Gesamtwohl erfordert.
5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
8 1. Einfluß des Wettbewerbes auf die Preisbildung. Die Preise
der einzelnen Verkehrsleistungen sind naturgemäß auf Verkehrswegen,
auf denen ein freier Wettbewerb der Unternehmer stattfindet, als Weettbewerbspreise
anzusehen. Auf Landstraßben und Wasserwegen liegt dieser
Fall vor. Auf der Seite der „Verkäufer“ werben auf diesen Linien die
verschiedenen Verkehrsunternehmer miteinander, auf der Seite der „Käufer“
ddie verschiedenen Personen, welche die Verkehrsleistungen beanspruchen.
Die Bedürfnisse beider Teile laufen wie bei jeder Preisbildung auch hier
auseinander, weil jeder das für ibn günstigste anstrebt. Der Verkehrsunternehmer
erstrebt in der Regel, wenn nicht besondere Umstände ibn in
eine andere Richtung drängen, einen hoben, der Versender einen niedrigen
Preis. Auch bier kann der Preis dauernd gewisse Grenzen bei
geinem Ausschlagen nach oben und nach unten nicht überschreiten.
Die Nutzensbewertung seitens der Versender in Verbindung mit ihrer