Contents : Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften. Erste Abteilung VII. Band. Das Verkehrswesen (1_7)

104  I.  Abschnitt.  Das  Verkehrswesen  im  allgemeinen.

anstanden  dürfen,  wenn  sie  angesichts  der  Gesamtlage  der  öffentlichen
Finanzwirtschaft  zum  Teil  auch  zu  allgemeinen,  das  Verkehrswesen
nicht  betreffenden  Ausgaben  verwendet  werden.  Allerdings  entstehen
in  letzterem  Falle  gewisse  Bedenken.  Leicht  kann  der  allgemeine  Staatshaushalt
  dadurch  in  zu  große  Abhängigkeit  von  den  Verkehrseinnahmen
kommen.  Besondere  Vorkehrungen  gegen  die  daraus  entspringenden
Nachteile  sind  deshalb  geboten.

Im  übrigen  kann  es  sich  immer  nur  um  Reinerträge  handeln,  die
einen  mäßigen  Gewinn  aus  dem  Anlagekapitale  bringen.  Die  Erzielung
möglichst  hoher  Reingewinne  überhaupt  kann  bei  Verkehrsmitteln  der
besprochenen  Art  nicht  die  oberste  Richtschnur  der  öffentlichen  Verwaltung
  sein.  Höber  als  die  Steigerung  der  Reinerträge  muß  ihr  immer
die  Rücksicht  auf  die  Befruchtung  und  Förderung  der  wirtschaftlichen
Erwerbsarbeit  des  Volkes  stehen,  die  stets  die  wichtigste  und  dauerhafteste
  Grundlage  des  Gedeihens  und  der  Steuerkraft  ist.  Die  toten
Kosten  der  Erwerbsarbeit,  zu  denen  ihre  Verkehrsaufwendungen  gehören,
dürfen  nicht  durch  Festhalten  an  hoben  Reinerträgen,  durch  Unterlassung
oder  Verzögerung  notwendiger  Verbesserungen  und  Ergänzungen  des
Verkehrswesens  u.  dgl.  so  hoch  gesteigert  werden,  daß  im  inneren
wirtschaftlichen  Leben  Hemmungen  und  gegenüber  dem  fremden  Wettbewerb
  ım  In-  und  Auslande  Erschwerungen  erwachsen.  Daß  vollends
ın  außergewöhnlichen  Zeiten  die  öffentliche  Verkehrsverwaltung  auch
vor  großen  Opfern  nicht  zurückscheuen  darf,  wenn  das  Gesamtwohl  sie
erfordert,  versteht  sich  von  selbst.  Der  Reingewinn  der  öffentlichen
Verkehrsverwaltung  ist  in  jedem  Falle  nicht  Selbstzweck,  sondern  Mittel
zum  Zwecke  der  Erfüllung  der  Aufgaben,  die  das  Gesamtwohl  erfordert.

5.  Kapitel.  Die  Preisbildung  im  Verkehrswesen.

8  1.  Einfluß  des  Wettbewerbes  auf  die  Preisbildung.  Die  Preise
der  einzelnen  Verkehrsleistungen  sind  naturgemäß  auf  Verkehrswegen,
auf  denen  ein  freier  Wettbewerb  der  Unternehmer  stattfindet,  als  Weettbewerbspreise
  anzusehen.  Auf  Landstraßben  und  Wasserwegen  liegt  dieser
Fall  vor.  Auf  der  Seite  der  „Verkäufer“  werben  auf  diesen  Linien  die
verschiedenen  Verkehrsunternehmer  miteinander,  auf  der  Seite  der  „Käufer“
ddie  verschiedenen  Personen,  welche  die  Verkehrsleistungen  beanspruchen.
Die  Bedürfnisse  beider  Teile  laufen  wie  bei  jeder  Preisbildung  auch  hier
auseinander,  weil  jeder  das  für  ibn  günstigste  anstrebt.  Der  Verkehrsunternehmer
  erstrebt  in  der  Regel,  wenn  nicht  besondere  Umstände  ibn  in
eine  andere  Richtung  drängen,  einen  hoben,  der  Versender  einen  niedrigen
  Preis.  Auch  bier  kann  der  Preis  dauernd  gewisse  Grenzen  bei
geinem  Ausschlagen  nach  oben  und  nach  unten  nicht  überschreiten.
Die  Nutzensbewertung  seitens  der  Versender  in  Verbindung  mit  ihrer