Full text : Die Ersatzlebensmittel in der Kriegswirtschaft.

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zur  Vermeidung  von  Unklarheiten  Wert  darauf  zu  legen,  daß  die
Punkte,  in  denen  der  ursprüngliche  Antrag  abgeändert  ist,  vollkommen
  geklärt  werden.  Es  erscheint  daher  zweckmäßig,  daß  der
Antragsteller  in  solchen  Fällen  zur  Einreichung  eines  neu  formulierten
  Antrages  veranlaßt  wird,  der  aber  für  die  Gebührenerhebung
nicht  im  vollen  Umfange  als  neuer  Antrag  zu  gelten  braucht.

Sollte  der  Antragsteller  die  notwendigen  Anderungen  zu  treffen
nicht  in  der  Lage  oder  gewillt  sein,  so  wird  nichts  dagegen  einzuwenden
  sein,  daß  er  seinen  Antrag  mit  Rücksicht  auf
die  im  anderen  Falle  voraussichtliche  Ablehnung
  zurückzieht.  In  diesem  Falle  gilt  der  Antrag  nicht
als  abgelehnt.  Die  Genehmigung  wird  weder  versagt  noch  erteilt.
Der  Antrag  ist  durch  die  Zurücknahme  erledigt;  das  dem  Antragsteller
  gegen  die  Versagung  einer  Genehmigung  gemäß  8  6  der  Verordnung
  zustehende  Recht  der  Beschwerde  ist  in  diesem  Falle  hinfällig.

Kann  ein  solches  Einvernehmen  mit  dem  Antragsteller  nicht
erzielt  werden,  so  muß  die  Ablehnung  des  Antrages  erfolgen.
In  diesem  Falle  kann  der  Antragsteller  bei  der  von  der  Landeszentralbehörde
  bestimmten  Stelle  Beschwerde  einlegen.  Dem  Antragsteller
  steht  aber  auch  das  Recht  zu,  es  zunächst  bei  den  ihm  von  der
Ersatzmittelstelle  auferlegten  Bedingungen  zu  belassen,  um  in  seiner
Herstellung  nicht  aufgehalten  zu  sein  und  sofort  fristzeitig  gegen  die
als  unberechtigt  empfundene  Bedingung  Beschwerde  einzulegen.

Ergeben  sich  nachträglich  Umstände,  die  die  Versagung  der  Genehmigung
  rechtfertigen,  so  eröffnet  die  Ersatzmittelstelle,  wie  bereits
erwähnt,  ein  Wiederaufnahmever  fahren.  Die  neuen
Beurteilungsmomente  können  in  der  Natur  der  Sache  liegen;  sie
brauchen  nicht  ein  Verschulden  des  Herstellers  zum  Gegenstand  zu
habeno).  Trifft  dies  zu,  findet  sich  jedoch  der  Hersteller  zu  einer  Abänderung
  nicht  bereit  oder  stellt  er  die  Herstellung  ein  bezw.  verzichtet
er  auf  die  Genehmigung,  so  nimmtdie  Ersatzmittelstelle
dieerteilte  Genehmi  gung  zurück.  Hierbei  kann  sie  je
nach  der  Sachlage  noch  eine  Ausverkaufserlaubnis  für
die  bereits  hergestellten  Erzeugnisse  bewilligen,  die  meist  befristet
ist.  Dagegen  kann  bei  erfolgter  Zurücknchme  der  Genehmigung  nur
der  Reichswirtschaftsminister  das  Aufarbeiten  noch  vor-„)

  Nicht  als  Zurücknahme  oder  gar  als  Widervuf  einer  erteilten  Ge-Winmnr-n

  gilt  die  Zurücknahme  einer  solchen  durch  die  zuständige  Ersatzmittelstelle,

  falls  die  Genehmigung  erloschen,  da  der  Hersteller  versorben

  a,  und  die  Erben  beww.  geeignete  Erben  das  Geschäft  nicht  fortaben.