VIII.
Die Verhandlungen im Geheimen Rath über die
neue Verfassung.
—.
Am 7. Januar 1831 ging bei dem Geheimen Rathe ein
Tags zuvor datirtes Allerhöchstes Rescript nachstehenden Wortlauts
ein:
„Anton, König von Sachsen, ꝛc. 2c. 2c. und Friedrich August,
Herzog zu Sachsen, rc. 2c. In Bezug auf das wegen der Veränderungen
in der Landes-Verfassung und Repräsentation unterm
21. September vorigen Jahres von dem Geheimen Rathe erforderte
Gutachten lassen Wir Ew. Liebden und euch anuliegend die
von euch dem wirklichen Geheimen Rath von Carlowitz an Uns
eingereichten ersten Abschnitte eines in dieser Hinsicht ausgearbeiteten
Entwurfs einer Verfassungs-Urkunde, nebst den ihnen
entsprechenden Paragraphen einer Uns von anderer Hand vorgelegten,
mit Zugrundlegung der Badenschen, entworfenen Verfassungs-Urkunde
zur weitern gemeinschaftlichen Berathung zugehen,
wobei Wir jedoch Denenselben und euch insgesammt gnädigst unverhalten
sein lassen, daß Wir dem §. 60 des letztgedachten Entwurfs
ausgesprochenen Grundsatz vor den desfallsigen Bestimmungen
des Erstgedachten den Vorzug ertheilt wissen wollen.
Jedoch ist Ew. Liebden und euer Gutachten mit auf die Frage zu
richten, ob es rathsam sei, die Regalien, ohne Ausnahme wenigstens,
zum Patrimonial-Eigenthum zu erklären. Wir behalten