thumbs : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

VIII.

Die  Verhandlungen  im  Geheimen  Rath  über  die
neue  Verfassung.

—.

Am  7.  Januar  1831  ging  bei  dem  Geheimen  Rathe  ein
Tags  zuvor  datirtes  Allerhöchstes  Rescript  nachstehenden  Wortlauts
  ein:

„Anton,  König  von  Sachsen,  ꝛc.  2c.  2c.  und  Friedrich  August,
Herzog  zu  Sachsen,  rc.  2c.  In  Bezug  auf  das  wegen  der  Veränderungen
  in  der  Landes-Verfassung  und  Repräsentation  unterm
21.  September  vorigen  Jahres  von  dem  Geheimen  Rathe  erforderte
  Gutachten  lassen  Wir  Ew.  Liebden  und  euch  anuliegend  die
von  euch  dem  wirklichen  Geheimen  Rath  von  Carlowitz  an  Uns
eingereichten  ersten  Abschnitte  eines  in  dieser  Hinsicht  ausgearbeiteten
  Entwurfs  einer  Verfassungs-Urkunde,  nebst  den  ihnen
entsprechenden  Paragraphen  einer  Uns  von  anderer  Hand  vorgelegten,
  mit  Zugrundlegung  der  Badenschen,  entworfenen  Verfassungs-Urkunde
  zur  weitern  gemeinschaftlichen  Berathung  zugehen,
wobei  Wir  jedoch  Denenselben  und  euch  insgesammt  gnädigst  unverhalten
  sein  lassen,  daß  Wir  dem  §.  60  des  letztgedachten  Entwurfs
  ausgesprochenen  Grundsatz  vor  den  desfallsigen  Bestimmungen
  des  Erstgedachten  den  Vorzug  ertheilt  wissen  wollen.
Jedoch  ist  Ew.  Liebden  und  euer  Gutachten  mit  auf  die  Frage  zu
richten,  ob  es  rathsam  sei,  die  Regalien,  ohne  Ausnahme  wenigstens,
  zum  Patrimonial-Eigenthum  zu  erklären.  Wir  behalten