Full text : Schlawer Kreisblatt. 72. Jahrgang 1914. (72)

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Schließlich  ersuche  ich,  falls  Impflinge  verzogen  sind,  in  Spalke  „Bemerkungen“  anzugeben,
wann  und  wohin  sie  verzogen  sind.  1  1  ;
—  Schlawe,  den  29.  Mai  1914.  Der  Landrat.  J.  V:  von  Baumbach,  Regierungsassessor.

Lohnklasse  der  Invalidenversicherung  für  Facharbeiter,  die  der  Tandkrankenkasse  für  den  Kreis
chlawe  in  Schlawe,  der  Besonderen  Ortslirankenkasse  in  Schlawe  und  der  Besonderen  Orts-Krankenkasse

  Rügenwalde  in  Rügenwalde  angehören.  *7*
Durch  §  25  der  Satzung  der  Landkrankenkasse,  §  15  der  Satzung  der  Besonderen  Ortskrankenkasse  in  Schlawe  und
8  15  der  Satzung  der  Befonderen  Ortskrankenkasse  Rügenwalde  ist  der  durchschnittliche  Tagesentgelt  für  männliche
Facharbeiter  auf  3  M.,  3,50  M.  und  3  M.  festgesetzt.  ½;*½5  1  .
DOrnnach  gehören  die  in  den  genannten  Krankenkassen  versicherten  männlichen  Facharbeiter  bei  der  Invaliden=  und
Hinterbliebenenversicherung  in  die  IV.  Lohnklasse.  *rmD„v„„  "  **
bedt;  Als  Facharbeiter,  die  im  Unterschied  zum  gewöhnlichen  Arbeiter  für  ihre  Stellung  besonderer  fachlicher  Fertigkeiten
edürfen,  gelten,  soweit  sie  nicht  land-  und  forstwirtschaftliche  Betriebsbeamte  sind,  Rechnungsführer,  Lagerverwalter,  Buch—
alter,  Gutsverwalter,  Wirtschaftsführer,  Gutsaufseher,  Vögte,  Statthalter,  Hofmeister,  Förster,  Wildmeister,  Jäger,  Forstund
  Jagdaufseher,  Forstschutzbeamte,  Holzhauermeister,  Rottmeister,  Oberholzhauer,  Gärtner,  Müller,  Ziegler,  Stellmacher,
Schmiede,  Maurer,  Zimmerer,  Brenner,  Maschinenführer,  Heizer,  Meier,  Molkereimeister,  Kuhmeister,  Senner,  Rindviehund
  Milchkontrollassistenten,  Käser,  Schafmeister,  Schäfer,  Gestütswärter,  Futtermeister,  herrschaftliche  Kutscher,  Fischmeister,
eichwärter,  Torfmeister,  Rieselmeister,  Brauer,  Stärkemeister,  Kraftwagenführer,  Schlosser,  Schneider,  Sägemeister,  Mühlenauer,
  Tischler,  Sattler  und  alle  übrigen  Handwerker,  sowie  ihre  Gehülfen  und  Gesellen,  auch  Schäferknechte
ie  eine  fachgemäße  Lehr=  und  Ausbildungszeit  durchgemacht  haben.
wendet  Für  alle  diese  Personen  müssen  also  vom  1.  Januar  d.  Is.  ab  mindestens  Beitragsmarken  IV.  Lohnklasse  veret
  werden.

4  Sind  diese  Personen  land=  und  forstwirtschaftliche  Betriebsbeamte,  so  richtet  sich  die  Lohnklasse  nach  dem  wirklichen
ahresarbeitsverdienst.

Schlawe,  den  30.  Mai  1914.  Das  Versicherungsamt.

Stettiner  Schlachtviehmarktberiecht.

Fleischgroßhandelspreise.
Bericht  vom  29.  Mai  1914.
Auftrieb:  am  Donnerstag  (Abend):  305  RNinder,  742  Kälber,  263  Schafe,  2466  Schweine,  —  Ziegen.
trieb  Donnerstag  und  Freitag  (bis  11  Uhr  Vorm.:)  133  Rinder,  442  Kälber,  159  Schafe,  1759.—  chweine,  —  Ziege.
Bezahlt  wurden  für  50  kg  Fleischgewicht:

Auf

.  %
Ninder:  Ochsen  a)  vollfleischige,  ausgemästete,  höchsten  Schlachtwerts,  höchstens  7  Jahre  alt  —
b)  junge  fleischige,  nicht  ausgemästete  und  ältere  ausgemästete  .....  —
c)  mäßig  genährte  junge  gut  genährte  ältere  ..  —
8  d)  gering  genährte  jeden  Altes..  .............  —
ullen:  a)  vollfleischige  höchsten  Schlachtwertgthe..  6435366
b)  mäßig  genährte  jünger  und  gut  genährte  ältere  v  ....  6063
da  c)  gering  genährte  ...  .....  56—59
arsen  und  Kühe:  a)  vollfleischige,  ausgemästete  Färsen  höchsten  Schlachtwerts  645—66
b)  vollfleischige,  ausgemästete  Kühe  höchsten  Schlachtwerts,  höchstens  7  Jahre  alt  55—57
C)  ältere  ausgemästete  Kühe  und  wenig  gut  entwickelte  jungere  Färsen  und  Kte  51  -—54
d)  mäßig  genährte  Färsen  und  Kühe  ..........  .  48—50
K  e)  gering  genährte  Färsen  und  Kühe.....w  11115—47
älber:  a)  feinste  Kälber  (Vollmilchmast)  und  beste  Saugkälbkers  35—88
b)  mittlere  Mastkälber  und  gute  Saugkälker  8220—84
c)  geringere  Saugkälber  .  6628—70
d)  ältere  gering  genährte  Kälber  (Fresser)  .w  33325—58
chafe;  a)  Mastlämmer  und  jüngere  Masthamelllll  883—87
b)  ältere  Masthameemnmnmnmm  -  75—80
c)  mäßig  genährte  Hammel  und  Schafe  (Merzschafe)..  5635—72
chweine:  a)  vollfleischige  der  feineren  Rassen  und  deren  Kreuzungen  im  Alter  bis  zu  1¼  Jahrer  53—54
b)  fleischige  Schweine  4444444—55
c)  gering  entwickellllll.  565P56P65623553
d)  Sen.  14149—50
S  Verlauf  und  Stimmung  des  Marktes:  Rinder  langsam.  —  Kälber  schleppend,  bleibt  Ueberstand.
chase  ruhig.  —  Schweine  schleppend,  bleibt  großer  Ueberstand.

II.  Viebleuchenpolizei.
Ge,Die  Schweinepest  unter  den  Schweinen  des  Deputanten  Franz  Goede  in  Pennekow  ist  erloschen  und  die
chöftssperre  aufgehoben.
Pennekow,  den  29.  Mai  1014.  Der  Amtsvorsteher.
di  Unter  den  Schweinen  der  Eisenbahngehilfen  Meyer  und  Beckmann  zu  Alt-Reblin  ist  Schweinepest  festgestellt.
le  Gehöftssperre  ist  angeordnet.
MNMAReddentin,  den  29.  Mai  1914.  Der  Amtsvorsteher,  von  Below-Reddentin.

v  Die  Schweinepest  unter  den  Schweinen  des  Eigentümers  Gustav  Gruhlke  zu  Damerow  Abbau  ist  erloschen.  Die
Verhängte  Gehoöftssperre  wird  aufgehoben.  ·

Damerow,  den  28.  Mai  1914.  Der  Amtsvorsteher.  Woldt.
Schriftleitung:  Königkiches  Landratsamt  in  Schkawe.  ––  .

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