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Schließlich ersuche ich, falls Impflinge verzogen sind, in Spalke „Bemerkungen“ anzugeben,
wann und wohin sie verzogen sind. 1 1 ;
— Schlawe, den 29. Mai 1914. Der Landrat. J. V: von Baumbach, Regierungsassessor.
Lohnklasse der Invalidenversicherung für Facharbeiter, die der Tandkrankenkasse für den Kreis
chlawe in Schlawe, der Besonderen Ortslirankenkasse in Schlawe und der Besonderen Orts-Krankenkasse
Rügenwalde in Rügenwalde angehören. *7*
Durch § 25 der Satzung der Landkrankenkasse, § 15 der Satzung der Besonderen Ortskrankenkasse in Schlawe und
8 15 der Satzung der Befonderen Ortskrankenkasse Rügenwalde ist der durchschnittliche Tagesentgelt für männliche
Facharbeiter auf 3 M., 3,50 M. und 3 M. festgesetzt. ½;*½5 1 .
DOrnnach gehören die in den genannten Krankenkassen versicherten männlichen Facharbeiter bei der Invaliden= und
Hinterbliebenenversicherung in die IV. Lohnklasse. *rmD„v„„ " **
bedt; Als Facharbeiter, die im Unterschied zum gewöhnlichen Arbeiter für ihre Stellung besonderer fachlicher Fertigkeiten
edürfen, gelten, soweit sie nicht land- und forstwirtschaftliche Betriebsbeamte sind, Rechnungsführer, Lagerverwalter, Buch—
alter, Gutsverwalter, Wirtschaftsführer, Gutsaufseher, Vögte, Statthalter, Hofmeister, Förster, Wildmeister, Jäger, Forstund
Jagdaufseher, Forstschutzbeamte, Holzhauermeister, Rottmeister, Oberholzhauer, Gärtner, Müller, Ziegler, Stellmacher,
Schmiede, Maurer, Zimmerer, Brenner, Maschinenführer, Heizer, Meier, Molkereimeister, Kuhmeister, Senner, Rindviehund
Milchkontrollassistenten, Käser, Schafmeister, Schäfer, Gestütswärter, Futtermeister, herrschaftliche Kutscher, Fischmeister,
eichwärter, Torfmeister, Rieselmeister, Brauer, Stärkemeister, Kraftwagenführer, Schlosser, Schneider, Sägemeister, Mühlenauer,
Tischler, Sattler und alle übrigen Handwerker, sowie ihre Gehülfen und Gesellen, auch Schäferknechte
ie eine fachgemäße Lehr= und Ausbildungszeit durchgemacht haben.
wendet Für alle diese Personen müssen also vom 1. Januar d. Is. ab mindestens Beitragsmarken IV. Lohnklasse veret
werden.
4 Sind diese Personen land= und forstwirtschaftliche Betriebsbeamte, so richtet sich die Lohnklasse nach dem wirklichen
ahresarbeitsverdienst.
Schlawe, den 30. Mai 1914. Das Versicherungsamt.
Stettiner Schlachtviehmarktberiecht.
Fleischgroßhandelspreise.
Bericht vom 29. Mai 1914.
Auftrieb: am Donnerstag (Abend): 305 RNinder, 742 Kälber, 263 Schafe, 2466 Schweine, — Ziegen.
trieb Donnerstag und Freitag (bis 11 Uhr Vorm.:) 133 Rinder, 442 Kälber, 159 Schafe, 1759.— chweine, — Ziege.
Bezahlt wurden für 50 kg Fleischgewicht:
Auf
. %
Ninder: Ochsen a) vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt —
b) junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete ..... —
c) mäßig genährte junge gut genährte ältere .. —
8 d) gering genährte jeden Altes.. ............. —
ullen: a) vollfleischige höchsten Schlachtwertgthe.. 6435366
b) mäßig genährte jünger und gut genährte ältere v .... 6063
da c) gering genährte ... ..... 56—59
arsen und Kühe: a) vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwerts 645—66
b) vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt 55—57
C) ältere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jungere Färsen und Kte 51 -—54
d) mäßig genährte Färsen und Kühe .......... . 48—50
K e) gering genährte Färsen und Kühe.....w 11115—47
älber: a) feinste Kälber (Vollmilchmast) und beste Saugkälbkers 35—88
b) mittlere Mastkälber und gute Saugkälker 8220—84
c) geringere Saugkälber . 6628—70
d) ältere gering genährte Kälber (Fresser) .w 33325—58
chafe; a) Mastlämmer und jüngere Masthamelllll 883—87
b) ältere Masthameemnmnmnmm - 75—80
c) mäßig genährte Hammel und Schafe (Merzschafe).. 5635—72
chweine: a) vollfleischige der feineren Rassen und deren Kreuzungen im Alter bis zu 1¼ Jahrer 53—54
b) fleischige Schweine 4444444—55
c) gering entwickellllll. 565P56P65623553
d) Sen. 14149—50
S Verlauf und Stimmung des Marktes: Rinder langsam. — Kälber schleppend, bleibt Ueberstand.
chase ruhig. — Schweine schleppend, bleibt großer Ueberstand.
II. Viebleuchenpolizei.
Ge,Die Schweinepest unter den Schweinen des Deputanten Franz Goede in Pennekow ist erloschen und die
chöftssperre aufgehoben.
Pennekow, den 29. Mai 1014. Der Amtsvorsteher.
di Unter den Schweinen der Eisenbahngehilfen Meyer und Beckmann zu Alt-Reblin ist Schweinepest festgestellt.
le Gehöftssperre ist angeordnet.
MNMAReddentin, den 29. Mai 1914. Der Amtsvorsteher, von Below-Reddentin.
v Die Schweinepest unter den Schweinen des Eigentümers Gustav Gruhlke zu Damerow Abbau ist erloschen. Die
Verhängte Gehoöftssperre wird aufgehoben. ·
Damerow, den 28. Mai 1914. Der Amtsvorsteher. Woldt.
Schriftleitung: Königkiches Landratsamt in Schkawe. –– .
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