Klagenverjährung — Kompensation. 87
Einreichung der Klage bei Gericht wird die Klagenverjährung
unterbrochen. XXII, 272. Eine bei dem inkompetenten
Richter angebrachie Klage unterbricht die Verjährung
nicht. XXII, 208. Kann eine nach Ablauf der
im Gesetze vom 26. März 1859, die Verjährungsfristen
betr., vorgesteckten Fristen angestellte Klage auf eine unter
dieses Gesetz fallende Leistung wegen Verjährung ohne
weitere Einleitung des Verfahrens abgewiesen werden?
„1. Uebergang des aus der Kiagsverjährung, r
wachsenen Rechtes auf den Rechtsnachfolger. XXVI, 2
(254). Klage aus einem verjährten Wechsel. XXT, “
Klageverbesserung, s. Klageänderung.
Klausel: Bedeutung der Schlußklausel von Gesetzen, welche
deren Vollzug bestimmten Ministerien zuweist. XXII, 113
Klausel „oder wie viel weniger“. XXII, 16. Wah
dieser Klausel in Beweisinterlokuten. XXVIII,
Clausula rebus sic stantibus (preußisches Recht). 12.
64. Klausel „auf Wohlverhalten“ in dem Anstellungs
vertrage magistratischer Bediensteter. XXV, 143. Wechselklausel
„14 Tage vor Verfall acceptabel“. XXII, 177
Anfang und Wirksamkeit der sogenannten olausule privatoria
im Testamente. XXVIII, 365 (Berichtigung
hiezu S. 400).
Kleefelder: Fruktifikation und Hegezeit. Oberaufsichtskompetenz
des betreffenden Staatsministeriums. XXI, 431.
Klöster: Geltung der älteren sogenannten Amortisationsesetze
auch bei Crwerbungen von neu entstandenen Klsern.
XXII, 431. XXVI, 362. Kuratelkonsens zur
Prozeßführung der Klöster. XXi „494. Eidesleistung
für ein Kloster. XXI, 495.
Kodizille, s. Testamente.
Kolle gialberathung: ist sie zur Verfügung der Gutsschätzung
im Erekutivverfahren serderlichh XXI, 60.
Kollision der Handelsprozeßgesetze. XXVIII, 33. Kolision
zwischen Hypothekenbuchseinträgen. Xx##, 219.
Kollision der Statuten, s. Statutenkollision.
Kommis, s. Handlungskommis.
Kommiss ionsbureau: Zuständigkeit bezüglich der Klage
gegen den Inhaber desselben aus einem Vertrage, wodurch
er den Verkauf von ihm übergebenen Waaren übernommen
hat. XXX, 103.
Kommissionsgeschäft: Befugniß des Verkaufskommissionärs,
die Sache selbst zu kaufen. .
Ko2ngtmunm auern bei Hauskäufen in München. XXIV,
8
Kompensation: über den Satz „compensatio fit ipso
jure.“ Kompensation im Konkurse. „401. Eine