Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1897. (46)

Gesetzsammlung

für  das

Fürstenthum  Reuß  Aelterer  Linie.
3.

(Ausgegeben  am  24.  Juni  1897).

 

7.  N  3  M.  4.  J.
vom  26.  März  1897,
betreffend  Abänderung  der  mit  der  Krone  Preußen  abgeschlossenen
Militär-Convention.

Die  mit  der  Krone  Preußen  abgeschlossene  Militär-Convention  (Art.  7)  ist
dahin  abgeändert,
daß  die  betreffenden  rnetbeil  neben  der  Landeskokarde  eine
Kokarde  in  den  Reichs
und  die  außeerhalb  DW  Kontingents-Regimenter  ihre  Dienstzeit
ableistenden  Wehrpflichtigen  der  betheiligten  Staaten  nicht  mehr  die
Landeskokarde,  sondern  die  Kokarde  in  den  Bundesfarben  und  die
Kokarde  desienigen  Kontingents  zu  tragen  haben,  welchem  sic  angehören.
  (Vergl.  Amts=  und  Verordnungsblatt  Nr.  35).
Greiz,  am  26.  März  1897.
Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.
v.  Dietel.
Saupe.

8.  Regi  OWM.,  4  *  3½

Dem  Fürstlichen  Aichamte  in  in  Greiz  ist  die  Veinguh  zur  Aichung  und
Beglaubigung  von  Waagen  auch  für  eine  größte  Last  von  mehr  als  2000  kg
beigelegt  worden.