Gesetzsammlung
für das
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
3.
(Ausgegeben am 24. Juni 1897).
7. N 3 M. 4. J.
vom 26. März 1897,
betreffend Abänderung der mit der Krone Preußen abgeschlossenen
Militär-Convention.
Die mit der Krone Preußen abgeschlossene Militär-Convention (Art. 7) ist
dahin abgeändert,
daß die betreffenden rnetbeil neben der Landeskokarde eine
Kokarde in den Reichs
und die außeerhalb DW Kontingents-Regimenter ihre Dienstzeit
ableistenden Wehrpflichtigen der betheiligten Staaten nicht mehr die
Landeskokarde, sondern die Kokarde in den Bundesfarben und die
Kokarde desienigen Kontingents zu tragen haben, welchem sic angehören.
(Vergl. Amts= und Verordnungsblatt Nr. 35).
Greiz, am 26. März 1897.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Dietel.
Saupe.
8. Regi OWM., 4 * 3½
Dem Fürstlichen Aichamte in in Greiz ist die Veinguh zur Aichung und
Beglaubigung von Waagen auch für eine größte Last von mehr als 2000 kg
beigelegt worden.