164 Anhang.
sein muß, den Gegner zu überwältigen, ohne ihm bei Anwendung
eines Griffes eine Körperverletzung zuzufügen.
Die Anwendung dieser Griffe bezweckt, durch starkes Verdrehen der
Muskeln, hebelartiges Abwärtsdrücken der Arme, kurze Schläge an besonders
empfindliche Stellen des Körpers (Spitze des Ellenbogens,
Schienbein, Arm-, Beinmuskeln und Nerven, Kehlkopf, Weichteile usw.)
bei dem Gegner einen heftigen und zugleich lähmenden Schmerz auszulösen,
der es ihm unmöglich macht, seinen Angriff oder Widerstand
fortzusetzen.
Fig. 1.
Bei den meisten Griffen muß der Gegner blitzschnell, ehe er die
Absicht des P.-Beamten bemerkt, am Handgelenk gefaßt und dieses verdreht
werden. Gerade dieses rasche Zufassen an der richtigen Stelle
erfordert längere Ubung; ein zu hohes oder zu tiefes (zu nahe an der
Hand) Anfassen macht den Griff wirkungslos. Da der Gegner sich
ebenfalls wehren und seine Arme bewegen wird, so gehört längere Ubung
dazu, denselben sofort an richtiger Stelle zu fassen. Der P.-Beamte
wird bei öfterem Üben bald diejenigen Stellen am Körper des Gegners