Full text : Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 2 (2)

164  Anhang.

sein  muß,  den  Gegner  zu  überwältigen,  ohne  ihm  bei  Anwendung
eines  Griffes  eine  Körperverletzung  zuzufügen.

Die  Anwendung  dieser  Griffe  bezweckt,  durch  starkes  Verdrehen  der
Muskeln,  hebelartiges  Abwärtsdrücken  der  Arme,  kurze  Schläge  an  besonders
  empfindliche  Stellen  des  Körpers  (Spitze  des  Ellenbogens,
Schienbein,  Arm-,  Beinmuskeln  und  Nerven,  Kehlkopf,  Weichteile  usw.)
bei  dem  Gegner  einen  heftigen  und  zugleich  lähmenden  Schmerz  auszulösen,
  der  es  ihm  unmöglich  macht,  seinen  Angriff  oder  Widerstand
fortzusetzen.

 

Fig.  1.

Bei  den  meisten  Griffen  muß  der  Gegner  blitzschnell,  ehe  er  die
Absicht  des  P.-Beamten  bemerkt,  am  Handgelenk  gefaßt  und  dieses  verdreht
  werden.  Gerade  dieses  rasche  Zufassen  an  der  richtigen  Stelle
erfordert  längere  Ubung;  ein  zu  hohes  oder  zu  tiefes  (zu  nahe  an  der
Hand)  Anfassen  macht  den  Griff  wirkungslos.  Da  der  Gegner  sich
ebenfalls  wehren  und  seine  Arme  bewegen  wird,  so  gehört  längere  Ubung
dazu,  denselben  sofort  an  richtiger  Stelle  zu  fassen.  Der  P.-Beamte
wird  bei  öfterem  Üben  bald  diejenigen  Stellen  am  Körper  des  Gegners