Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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sel  zu  Pfahlheim,  die  Lokation  einer

Zehentpacht=  Forderung  der  Hospital=Pflege
  zu  Dinkelsbühl  betreffend,  unter
Verurtheilung  des  Onten  in  die  Kosten,
als  unstatthaft  verworfen.

In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gericht
  Heidenheim  zwischen  den  Hreiserischen
  Geschwistern  zu  Gerstetten,  Bekl.,
Anten,  und  den  Zimmermanm'schen  Erben
  daselbst,  Kl.,  Aten,  Erbschafts-Ansprüche
  betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
  vom  :7.  Oktober,  erdffnet  den
5.  December,  in  Beziehung  auf  den  Johannes
  und  Michael  Kreiser  das  untergerichtliche
  Erkenntniß  —  in  Beziehung
auf  die  Catharine  Kreiser  aber  das  Erkenntniß
  und  Verfahren  als  nichtig  aufgehoben.
  (d.  15.  Dec.)

In  der  Ationssache  von  dem  O.A.Gericht

  Heidenheim  zwischen  der  Walpurge
Nieß,,  von  Söhnstetten,  Kl.,  Antin,  und
dem  Caspar  Vogel,  vom  Dudelhofe,
Bekl.,  Aten,  Ansprüche  aus  unehelicher
Schwängerung  betreffend,  wurde  durch
Beschluß  vom  4.,  erdffnet  den  29.  Rodember,
  unter  Verurtheilung  der  Antin
in  die  Kosten  dieser  Infianz,  die  Berufung
  für  verlassen  erklärt.  (d.  15.Dec.)

.  Am  15.  December  ist  in  der  Ationssache

von  dem  O.A.  Gericht  Ellwangen  zwischen
  dem  Stadtrath  zu  Lauchheim,  Na-9



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mens  der  dortigen  Gemeinde,  Kl.,

Anten,
  und  dem  vormaligen  Bürgermeister
Freibler  allda,  Bekl.,  Aten,  Ersahforderung
  betreffend,  die  ergriffene  Berufung
  wegen  Mangels  an  Beschwerde,
unter  Verurtheilung  der  Stadtraths-Mitglieder
  in  die  Kosten  dieser  Instanz,
verworfen  worden.

In  der  Ationssache  von  dem  O.A.Gerichte

  Gerabronn  zwischen  der  Wittwe
des  Georg  Ludwig  Bauer,  von  Gerabronn,
  Lutin,  Antin,  und  dem  Göterpfleger
  der  Gantmasse  des  Johann  Christian
  Baner,  von  Nesselbach,  Luten,
Aten,  Richtigkeit  von  Forderungen  betreffend,
  wurde  vermöge  Beschlusses
vom  .  .,  eröffnet  den  9.  December,
die  ergriffene  Verufung  wegen  Mangels
einer  Beschwerde,  unter  Verurtheilung

der  Antin  in  die  Kosten,  verworfen.

(d.  18.  Dec.)
Unter  dem  13.  December  wurde  in  der
Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte

Crailsheim  zwischen  den  Hofgutsbesitzern
Johann  Bartelmeß  und  Leonhard  Probst
zu  Rözweiler,  Bekl.,  Anten,  und  Christian
  Stumpfig  und  Genossen,  zu  Vergbronn,
  Kl.,  Aten,  Waiddienstbarkeit.
betreffend,  das  untergerichtliche  Erbenntzniß
  unter  Vergleichung  der  Kosten  abgeändert.

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