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sel zu Pfahlheim, die Lokation einer
Zehentpacht= Forderung der Hospital=Pflege
zu Dinkelsbühl betreffend, unter
Verurtheilung des Onten in die Kosten,
als unstatthaft verworfen.
In der Ationssache von dem O. A. Gericht
Heidenheim zwischen den Hreiserischen
Geschwistern zu Gerstetten, Bekl.,
Anten, und den Zimmermanm'schen Erben
daselbst, Kl., Aten, Erbschafts-Ansprüche
betreffend, wurde vermöge Beschlusses
vom :7. Oktober, erdffnet den
5. December, in Beziehung auf den Johannes
und Michael Kreiser das untergerichtliche
Erkenntniß — in Beziehung
auf die Catharine Kreiser aber das Erkenntniß
und Verfahren als nichtig aufgehoben.
(d. 15. Dec.)
In der Ationssache von dem O.A.Gericht
Heidenheim zwischen der Walpurge
Nieß,, von Söhnstetten, Kl., Antin, und
dem Caspar Vogel, vom Dudelhofe,
Bekl., Aten, Ansprüche aus unehelicher
Schwängerung betreffend, wurde durch
Beschluß vom 4., erdffnet den 29. Rodember,
unter Verurtheilung der Antin
in die Kosten dieser Infianz, die Berufung
für verlassen erklärt. (d. 15.Dec.)
. Am 15. December ist in der Ationssache
von dem O.A. Gericht Ellwangen zwischen
dem Stadtrath zu Lauchheim, Na-9
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mens der dortigen Gemeinde, Kl.,
Anten,
und dem vormaligen Bürgermeister
Freibler allda, Bekl., Aten, Ersahforderung
betreffend, die ergriffene Berufung
wegen Mangels an Beschwerde,
unter Verurtheilung der Stadtraths-Mitglieder
in die Kosten dieser Instanz,
verworfen worden.
In der Ationssache von dem O.A.Gerichte
Gerabronn zwischen der Wittwe
des Georg Ludwig Bauer, von Gerabronn,
Lutin, Antin, und dem Göterpfleger
der Gantmasse des Johann Christian
Baner, von Nesselbach, Luten,
Aten, Richtigkeit von Forderungen betreffend,
wurde vermöge Beschlusses
vom . ., eröffnet den 9. December,
die ergriffene Verufung wegen Mangels
einer Beschwerde, unter Verurtheilung
der Antin in die Kosten, verworfen.
(d. 18. Dec.)
Unter dem 13. December wurde in der
Ationssache von dem O. A. Gerichte
Crailsheim zwischen den Hofgutsbesitzern
Johann Bartelmeß und Leonhard Probst
zu Rözweiler, Bekl., Anten, und Christian
Stumpfig und Genossen, zu Vergbronn,
Kl., Aten, Waiddienstbarkeit.
betreffend, das untergerichtliche Erbenntzniß
unter Vergleichung der Kosten abgeändert.
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