b0. 667
Nr. 18,231.
Bekanntmachung, die Vereinigung der Gemeinde Neuhausen mit der k. Haupt= und Residenz=
stadt München betr.
Im Ramen Feiner Mazjestät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Gemeinde Neuhausen mit
dem 1. Jannar 1890 von dem Bezirksamte München I, dem Amtsgerichte München II und
dem Landrentamte München abgetrennt, und dem Distriktsverwaltungsbezirke der Stadt
München, dem Amtsgerichte München I und den Stadtrentämtern München I, II und III
zugewiesen werde.
Im Auschlusse hieran wurde durch Entschlietung des k. Staatsministeriums des Innern
vom 20. Dezember 1889 Nr. 18,231 gemäß Art. 4 Abs. 1 der Gemeindcordnung für die
Landestheile diesseits des Nheins vom 29. April 1869 die Vereinigung der Gemeinde Neu-
hausen mit der k. Haupt= und Residenzstadt von dem bezeichneten Zeitpunkte an genehmigt.
Nr. 18,136.
Bekanntmachung, Abänderungen des Verzeichnisses der den Militäranwärlern in den Bundes-
staaten vorbehaltenen Stellen, — desgl. im Reichsdienst, — desgl. in dem Verzeichniß der Anstellungs-
behörden betreffend.
K. Staatsministerium des Innern und RN. Rriegsministerium.
Unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachungen:
vom 30. Juli 1887, betreffend Gesammtverzeichniß der den Militäramvärtern
in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen (Ges.= u. Verord.-Bl. S. 375),
vom 26. Juli 1886, betreffend Abänderung in dem Verzeichnisse der den Mi-
litäramvärtern im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen (Ges.= und Verord.-Bl.
S. d4), und vom 22. August 1888, gleichen Betreffs (Ges.= und Verord.-Bl.
S. 581), ·
vom 7. November 1886, betreffend die Besetzung der Subaltern= und Unter-
beamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, hier die