362 Botschafter in Paris (1874 bis 1885)
nach dem Tode des alten Manteuffel alle Erlasse „an den Statthalter“.
Freilich gab Mayr zu, daß eine Pension aus den Repräsentationsbezügen
des Statthalters nicht abgeleitet werden könne, und war mit Völderndorff
einverstanden, daß dem abgeholfen werden müßte. Die Repräsentations-
gelder belaufen sich auf 215 000 Mark und freie Beheizung und Beleuchtung,
freien ärarischen Portier und ärarischen Gärtner. Das Statthalterpalais
ist schön, der Garten ausreichend, die Zimmer hoch und geräumig. Die
Einrichtung wird aus Mitteln des Landes erneuert. Es fehlen Silber,
Weißzeug und Porzellan. Der Statthalter erhält Urlaub vom Kaiser,
wenn er auf mehrere Wochen weggeht. Kurze Abwesenheiten kann er
ohne Urlaub machen. Die Repräsentation ist nicht so mühsam, wie man
sie geschildert hat. Die abendlichen Empfänge von Fräulein von Manteuffel
waren für Beamte und Offiziere eine Last, können also wegfallen. Diners,
Bälle und große Gesellschaften müssen natürlich gegeben werden.
Was die Zeit der Uebernahme betrifft, so wird es gut sein, wenn
ich nicht vor dem 1. Oktober eintrete, da die Erben Manteuffels das
Sterbequartal haben, also das Land dann doppelt zahlen müßte. Mayr
meint aber, daß ein Hinausschieben über den 1. Oktober nicht wohl tun-
lich sei, da im Oktober die Beratung der Gesetzentwürfe im Staatsrat,
dem der Statthalter präsidiert, und die Verhandlungen über Gesetz-
entwürfe und Budget mit Berlin, Reichskanzler und Bundesrat, beginnen.
Gestern, als ich von Straßburg hierher zurückkam, fand ich ein Tele-
gramm des Reichskanzlers, in dem gesagt war, der Kaiser wünsche, daß
ich mündliche Rücksprache mit Bismarck pflegen möchte. Er bittet mich
also, alle weiteren Schritte zu unterlassen und einen Brief abzuwarten.
Ich telegraphierte, daß ich schon mit Hofmann gesprochen hätte, daß ich
aber nun warten und mich auch beim Kaiser nicht melden würde, ehe ich
näheres wisse. Der Brief wird wohl morgen hier ankommen.
In einem Schreiben aus Baden vom 14. Juli klärte der Fürst den
Reichskanzler über den Sachverhalt auf und berichtete zugleich, daß er
auf Grund der in Straßburg erhaltenen Informationen zu der Ueber-
zeugung gelangt sei, daß die Aufgabe zwar schwer sei, aber, wie er hoffe,
seine Kräfte nicht übersteigen werde. Weiter heißt es in diesem Schreiben:
„Zunächst möchte ich auf die in Eurer Durchlaucht Schreiben vom
8. d. M. enthaltene Bemerkung Bezug nehmen, daß Eure Durchlaucht in
den letzten fünf Jahren den Straßburger Verhältnissen ziemlich vollständig
entfremdet worden seien. Wenn ich auch sehr wohl weiß, daß Eure
Durchlaucht durch das Gesetz vom 4. Juli 1879 die Leitung der elsaß-
lothringischen Angelegenheiten aus Ihrem Geschäftsbereiche ausgeschieden
haben und an diesem nach reiflicher Ueberlegung gefaßten Entschluß fest-