366 Botschafter in Paris (1874 bis 1885)
berger rühmte er als einen der neuen Ordnung der Dinge ergebenen
Mann. Zorn von Bulach und sein Sohn seien ganz umgeschlagen und
machten jetzt Opposition. Er sprach dann noch von Heuduck und von
der Abtrennung des Korpskommandos von der Statthalterschaft und be-
zeichnete diese Trennung als eine Notwendigkeit. Ueber die einzelnen ge-
schäftlichen Fragen, die Zeit des Amtsantritts, die Pension, die Bericht-
erstattung u. a. konnte ich nicht viel von ihm herausbringen. Das muß
ich mit Wilmowski besprechen.
Gastein, 26. Juli 1885.
Heute hatte ich eine lange Konferenz mit Wilmowski, der die ganze
elaß-lothringische Sache bearbeitet und genau Bescheid weiß. Ueber die
Persönlichkeiten der dortigen Beamten sagte er folgendes: Hofmann sei
ein braver, aber schwacher Mann, und es sei nötig, dafür zu sorgen, daß
er nicht ganz unter den Pantoffel von Puttkamer und Mayr käme.
Initiative habe er nicht, er tue, was ihm gesagt werde. Von Puttkamer
sagte er, er glaube nicht, daß dieser den Posten des Staatssekretärs am-
bitioniere. Mayr hält er für gefährlich wegen des Einflusses, den er zu
gewinnen suchen werde. Es wird jedenfalls gut sein, alles durch Hofmann
gehen zu lassen, auch die Einrichtung des Palais. Ueber die Verwaltung
von Manteuffel sagt Wilmowski, dieser habe in der Tat viel zu sehr
selbständig eingegriffen und zugunsten der Notabeln Anordnungen der Be-
hörden umgeworfen, daher die Verstimmung unter den deutschen Be-
amten. Von den Notabeln empfiehlt er Schlumberger und Klein. Zorn
von Bulach und sein Sohn sind von der Kaiserin protegiert, aber fran-
hösisch gesinnt.
Was den Antritt des Amts betrifft, so will der Kaiser nicht, daß
die Ernennung vor dem 1. Oktober erfolge. Ich könne deshalb doch
meine Anordnungen für die Einrichtung des Palais treffen. Dann rät
er, wenn die Ernennung herauskommt, Urlaub zu verlangen, von Paris.
wegzugehen und Ende Oktober zur Ueberreichung des Abberufungs-
schreibens nach Paris zu reisen und von da nach Straßburg zur Ueber-
nahme der Geschäfte.
Was den Urlaub betrifft, so bedarf es keiner kaiserlichen Genehmi-
gung für Reisen in Elsaß-Lothringen. Wenn ich aber auch nur auf acht
Tage außerhalb des Landes gehe, rät er mir die Form zu wählen, dem
Kaiser anzuzeigen, daß ich weggehe und daß ich seine Genehmigung vor-
aussetze. Bei längerer Abwesenheit auf Wochen ist die Genehmigung des
Kaisers nötig. Wilmowski rät, mit Hofmann zu sprechen, welche etwaigen
weiteren Befugnisse noch zu verlangen seien, und dies nicht auf später zu
verschieben, denn jetzt ginge es in einem Aufwaschen. Bezüglich der Uniform.
will er sich nicht aussprechen.