Object: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Abdruck- Bekanntmachung. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 9. August v. Is. (Central-Blatt S. 802) 
werden hierunter diejenigen Abänderungen veröffentlicht, welche seitdem in dem Gesammt- 
verzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen (Bekannt- 
machung vom 24. Juni 1887, Central-Blatt Anhang S. 217) eingetreten sind. 
Zweiter Nachtrag 
zu dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen. 
Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vor- 
behalten, sofern bei den einzelnen anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, bsl denselben mur im Wege des 
Aufrückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem * bezeichnet 
Anmerkungen: 1. 
*i 
  
Angabe bei den 
für Militäran= 
wärter nicht aus- 
schließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
1. Königreich Preußen. 
II. Staatsministerium. 
(An Stelle der Ziffer 1 des durch Bekanntmachung vom 9. August 1888 — Central-Blatt S. 802 — 
veröffentlichten Nachtrags ist zu setzen: 
1. Ansiedelungskommission für Westpreußen 
und 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche 
die Bewerbungen zu richten 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
Bezeichnung der Stellen. Bemerkungen. 
  
  
  
  
en: 
Siretariatsassisenten, r mindestens 
*Sekretäre. zur Hälfte. 
III. Finanzministerium. 
Bei den nachstehend bezeichneten Vermerken des Gesammtverzeichnisses vom 24. Juni 1887 — Central= 
Blatt S. 221 — ist unter Ziffer ge statt: 
* Hauptzoll= und Hauptsteueramts- 
Assistenten 2c." 
zu setzen: 
*Ober-Kontrole-Assistenten, zusammen= HProvinzial-Steuer-Di- 
rektion. 
Hauptzoll= und Hauptsteueramts- 
Assistenten, sowie 
Assistenten bei den Provinzial- 
Steuer-Direktionen, nicht aber 
bei den Erbschaftssteuerämtern. 
Ebendaselbst unter Ziffer 10 zu streichen: 
„Hof= und Civildiener-Wittwen- 
kasse zu Hannover.“ 
gerechnet min- 
destens zu 
einem Drittheil. 
  
  
 
	        
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