Full text: Rechtslexikon. Zweiter Band. Gad - Otto. (2.2)

572 Kothing — Krankenanstalten. 
Kothing, M., 5 13. V. 1815, studirte in Heidelberg und München, wurde 
Advokat, dann Regierungssekretär in Schwyz, wo er 1870 zum Kanzleidirektor 
avancirte. 1848—1870 war er zugleich Kantonsarchivar und eifriger Sammler der 
Rechtsquellen seiner Heimath und Gesetzgeber. 1866 wurde er von der Universität 
Zürich zum Dr. hon. causa ernannt, F 21. III. 1875. 
Schriften: Landbuch von Schwyz, Zürich 1850. — Uebersicht der Rechtsquellen der 
Bezirke des Kantons Schwyz in der Ztschr. f. Schweiz. Recht, Basel 1853 (II.), II. 3—72.— 
Die Erbrechte von Schwyz, ebenda V. 109—178. — Das Hypothekarwesen in Schwyz, ebenda 
VI. 151 216; ebenda XIII. 82—87. — Ferner historische Exkurse im Geschichtsfreund der 
fünf Orte. — Sammlung der Gesetze von 1803—32, Einsiedeln 1860. 
Lit.: Augsb. Ztg. 1875, S. 1389 (Nr. 90). Teichmann. 
Krankenanstalten. In den Bereich staatlicher Fürsorge ist die Errichtung 
und Beaufsichtigung baulicher Einrichtungen zur Pflege hülfsbedürftiger Kranken erst 
seit verhältnißmäßig kurzer Zeit hineingezogen worden. Die Existenz der K. im 
heutigen Sinne verdankt man demchristlichen Wohlthätigkeitseifer, und ihm überließ 
man auch bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts alle Initiative und Verantwor- 
tung für die Erfüllung dieses Humanitätsbedürfnisses. Was im klassischen Alter- 
thum von K. erwähnt wird, war nur eine Art von öffentlichen ärztlichen Büreaus 
ähnlich den jetzigen „dispensaries“ in England. Die sog. „hospitia“ dienten ledig- 
lich der Aufnahme dürstiger Fremden, und die „valetudinaria“ waren Erholungs- 
häuser für erschöpfte Sklaven oder Soldaten. Der Wohlthätigkeitssinn Oströmischer 
Kaiser und Bischöfe schuf die ersten öffentlichen Krankenhäuser (zu Cäsarea, Kon- 
stantinopel rc.), wahrscheinlich nach dem Vorbilde des buddhaistischen Indiens, und 
nachdem dies Beispiel auch im Abendlande bereits viele Nachfolger gefunden, lenkte 
das Erscheinen verheerender Volksseuchen im Mittelalter wesentlich darauf hin, alle 
Städte mit Zufluchtshäusern zu versehen, in welchen die Kranken isolirt leben und 
der gesunden Bevölkerung keine Ansteckungsgefahr bereiten könnten (Leprosorien, La- 
zarushäuser, Lazarethe, Melaten, Pesthäuser rc.). Als Musteranstalt für das all- 
gemeine Bedürfniß schuf Innocenz III. das noch heute bestehende Ospedale di San 
Spirito zu Rom, nach dessen Vorbilde in ganz Europa die Heiligengeistspitäler erstanden. 
Es folgten die ritterlichen Krankenpflegeorden, besonders die Johanniter= und der 
Deutsche Orden, welche in den verschiedensten Ländern kleinere und größere K. stif- 
teten, und auch nach dem Mittelalter blieb die Vermehrung dieser Einrichtungen 
eines der wohlthätigsten Ziele des christlichen Humanitätssinnes. Unvermeidlich kam 
es allerdings hierbei zu einer sehr ungleichen territorialen Vertheilung und ebenso 
ungleichen Dotirung der Anstalten, und das Streben nach einer Ausgleichung dieses 
Mißverhältnisses gab denn auch den ersten Anlaß zu einer staatlichen direkten Ein- 
mischung. Ludwig XIV. zog mittels eines der ihm geläufigen Willkürakte das Ver- 
mögen der meisten Krankenhäuser in Frankreich ein und verwandte dasselbe zur Er- 
richtung neuer, über das ganze Land gleichmäßig vertheilter Anstalten; — man 
zählte deren im Ganzen 1133 in 1130 Gemeinden. Indessen blieb die Verwal- 
tung — mit Ausnahme des „Hôtel Dieu“ zu Paris, welches als erste nationale 
K. des Abendlandes gelten darf — überall eine von der Staatsaufsicht unabhängige. 
Dies gilt auch von Deutschland, und es ist bezeichnend, daß in dem zu Ende des 
vorigen Jahrhunderts erschienenen berühmten „System der medizin. Polizei“ von 
J. P. Frank wol die Beaufsichtigung der Findel= und Waisenhäuser gründlich ab- 
gehandelt wird, der K. aber mit keinem Worte Erwähnung geschieht. Dieser 
Mangel an Kontrole und die Hintansetzung des ärztlichen Einflusses in der Verwaltung 
führte im Laufe der Zeit in manchen Anstalten zu den schreiendsten Mißständen, 
von deren Umfange die amtliche Denkschrift des mit einer Untersuchung beauftragten 
Dr. Tenon im Jahre 1788 ein heutzutage kaum glaubliches Bild entwirft. Unter 
der ersten Französischen Republik wurden mit allen übrigen Wohlthätigkeitsstiftungen 
auch die Hospitäler der kirchlichen Leitung entzogen, und ihre Verwaltung überall.
	        
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