576 Krause — Kreditbrief.
Reiche zu einer obligatorischen Leistung erklärt und nach bestimmten gleichmäßigen
Normen geregelt worden.
Die gegenwärtige Versorgung mit K. ergiebt besonders in Deutschland das
Bedürfniß einer Decentralisirung. Gegenüber den Städten sind die Landdistrikte,
in welchen doch theilweise der Pauperismus seit den letzten Dezennien mehr zu-
genommen hat als in den Städten, zu spärlich bedacht. Die amtliche Zählung am
April 1876 ergab für die Städte mit 5000 und mehr Bewohnern eine Betten-
uin von 26 551, für das übrige Land eine solche von 6676. In diesem Verhält-
nisse spricht sich eine sanitäre Vernachlässigung der ländlichen Bevöl-
kerung aus, welche alle Aufmerksamkeit der Staatsregierung erfordert. Die spyste-
matische Errichtung kleiner K. in allen ländlichen Kreisen würde den Verlust mancher
werthvollen Arbeitskraft, die Verwaisung und Verarmung mancher Familien verhüten.
Andererseits würde es für die Städte eine wohlthätige Entlastung bedeuten, wenn
die bis jetzt unvermeidliche Zuströmung theilweise ansteckender Kranken vom Lande
her durch allwärtige Herstellung ländlicher Unterbringungsorte abgelenkt würde. Die
Berücksichtigung dieses Bedürfnisses darf daher als würdiges Ziel zukünftiger staat-
licher Anregung und Beihülfe empfohlen werden.
Lit: Pappenheim, Handbuch der Sanitätspolizei. — Uffelmann, Darstellung des
auf dem Gebiets der öffentlichen Gesundheitspflege in außerdeutschen Ländern bis jetzt Ge-
leisteten. — Finkelnbhurg, Die öffentliche Gesundheitsfe e Englands. — Sander, Ueber
Geschichte u. s. w. der Krankenhäuser, — Kraus und Vichler, Enchrlop. Wörterbuch der
Staatsarzneikunde, II. S. 510. — Lévy, Traité Ain Pücs II. p.
Finkelnburg.
Krause, K. Chr. Fr., 5 6. III. 1781 zu Eisenberg (Altenburg), habil. sich
1802 in Jena, später an der Militärakademie in Dresden, 1813—15 in Berlin,
machte eine Reise durch Frankreich und Italien, habil. sich 1823 in Göttingen,
ging 1831 nach München, 27. IX. 1832.
Schriften: Grundlage des Naturrechts, Jena 1803. — Das Urbild der Menschheit,
Dresden 1812, 2. Aufl. Gött. 1851 (von de1! Rio, Madrid 1860). — Abriß des Systems
der #ilosopdie de des Rechts oder des Naturrechts, Gött. 1828 (von del Rio, Madrid 1860),
von Röder
Lit.: 8 in Bluntschli's Staats Wört. B. VI. 38—51; Derselbe, Naturrecht,
6. Aufl. 1870, I. S. 275 ff.; Encyklopädie S. 34, 35. — Röder, Grundzige des Naturrechts,
Leipz. 2. Aufl., 1860—63; Derselbe in „Die neue Zeit Prag 1870, I. 116 ff. — Geyer,
RNechtsohiloophse 1863, S. 80—S5 — Ueberweg, Grundriß und Geschichte der Philosophie,
5. Aufl. 1880, III. 289—294. — Roscher, Geschichte der Nationalökonomik, München 1874
S. 1008. — Hohrfeld, Die Krausersche Philosophie in ihrem geschichtlichen Hünchen 1
und in ihrer Bedeutung für das Geistesleben der Gegenwart, Jena 1879. — Augsb. Allg.
Ztg. 1879 Seite 4803. — Procksch, K. Chr. F. Krause, Leipz. 1880. Leich
eichmann.
Kraut, Wilh. Theodor, 8 15. III. 1800 zu Lüneburg, studirte in Göt-
tingen und Berlin unter Hugo, Savigny, Eichhorn, habil. sich 1822 in Göttingen,
wurde 1825 Beisitzer des Spruchkollegit, 1828 außerord. Prof., 1836 ord. Prof.,
suchte 1837 der angedrohten Entlassung der sieben Professoren durch eine in Gemein-
schaft mit fünf anderen Professoren veröffentlichte Erklärung vorzubeugen, saß 1850
bis 1853 in der I. Hannoverschen Kammer, wurde Geh. Justizrath, # nach langer
Lehrthätigkeit 1. I. 1873.
Schriften: De argentariis et nummularüs commentatio, Gott. 1826. — De codicibus
Luneburgensibus, Gott. 1830. — Grundriß zu Vorlesungen über das Deutsche Privatrecht,
Gött. 1830, 5. Aufl. Berlin 1872. — Die Vormundschaft nach den Grundsäten des Deutschen
Rechts, Gött. 1835—59. — Daz alte Stadtrecht von Lüneburg, Gött. 1846.
Lit.: Brockhaus (10. Aufl.). Teichmann.
Kreditbrief (Akkreditiv; Franz.: Lettre de crédit) — ein handelsrechtlicher
Begriff in verschiedenen Bedeutungen. In der Regel versteht man darunter den
schriftlichen Auftrag an einen Dritten (Korrespondenten) — den Adressaten —