166 Prisenrecht.
rial XI. — Deklaration vom 29. Mär- 1854. — Betreffs des neueren Materials ist zu val.:
Revue de droit internat. NX. 386. — Sammlung: Lebeau, Nouv. code des prises, 4 Vol.
I’ar. an 9. — Barboux, Jurisprudence du conseil des prises pendant la guerre de
1870—1871. — Nordamerika: Instruktion vom 10. April 1776. — Prize act von 1812;
von 1864. Vgl. Revue de droit internat. X. 629. — Reports von Howard, Wheaton,
Peter u. A. — Deutschland: Preuß. Allg. LR. I. 9; - 8, konform der bewaffneten Neu-
tralität. — Prisenreglement und Prisenordnung vom 20. Juni 1864.
Lit.: Martens, Essai conc. les armateurs etc., 1795. — Jacobson, Seerecht, 2 Bde.,
Hamb. 1803, 1805. — Hautefeuille, Droits et devoirs des nations neutres, 3 Vol.
3. éd. 1868; Desselben Histoire du droit maritime international, 2. é6d. 1869. — Gessner,
Droit des neutres, 1865. — Pistoye et Duverdy, Traité des prises maritimes, 2 Vol.
1855. — Trendelenburg, Lücken im Völkerrecht, 1870. — Wollheim da Fonseca,
Der Deutsche Seehandel und die Französischen Prisengerichte, 1873. — Bulmerincq. Le
droit des prises maritimes. Théorie du droit des prises. Les droits nationaux et un
projet de reglement international des prises maritimes (Rewee de droit getgrrgt X. -x XII.).
v. Martitz.
Prisenrecht. Unter P. wird verstanden sowol der Inbegriff der Rechts-
bestimmungen für die im Kriege von Seestaaten durch ihre Kriegsschiffe bewerkstelligte
Fortnahme privater Schiffe und Ladungen, also ein objektives P., als auch die
diesen Kriegsschiffen zu jener Fortnahme zustehende Befugniß, also ein subjiektives
P. Das P. wurde freilich vor der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856, welche
die Kaperei für abgeschafft erklärte, auch von Privatkapern allgemein geübt, jetzt
aber darf die Kaperei nur noch von denjenigen Staaten, welche jene Deklaration
nicht unterzeichneten oder ihr nicht beitraten, konzessionirt werden und sind daher
auch in den neuesten Prisenreglements der großen Mehrzahl der Seestaaten keine
Bestimmungen weiter über die Kaperei enthalten, während diese früher den Haupt-
inhalt der Prisenreglements, welche daher auch vielfach Kaperordnungen genannt
wurden, bildeten.
Die Theorie des P. ist sowol in den VBölkerrechtswerken als auch in Werken
über internationales Seerecht, sowie in Schriften über die Rechte der Neutralen
ungenügend berücksichtigt. Die Vertreter der Theorie beschränken sich meist auf eine
Darlegung des geltenden P., und nur wenige fügen kritische Bemerkungen und
Reformvorschläge, und zwar meist nur über die P. organisation, hinzu. Das einzige
ausführliche Werk über das P., der traité des prises maritimes von Pistoye und
Duverdy, ist 1855, also vor der Pariser Deklaration, erschienen, das nach derselben
im Jahre 1866 erschienene Manual of Naval Prize law von Lushington ist nur
für Englische Seeoffiziere in Kriegszeiten bestimmt. Die positiven Bestimmungen
des P. in Gesetzgebung, Verträgen und Deklarationen der Staaten sind zum ersten
Mal vollständiger gesammelt in dem im Auftrage des Institut de droit international
vom Unterzeichneten herausgegebenen Rapport der Kommission für materielles und
sormelles P. (s. die Literaturangabe).
Als Ouellen des P. können gelten: 1) Legislatorische Akte: Gesetze und Ver-
ordnungen, insbesondere Reglements und Instruktionen; 2) Judiciäre Akte: Präju-
dikate der Prisengerichte; 3) Internationale Deklarationen; 4) Vertragsmäßige Verein-
barungen; 5) Das Bölkerrecht.
Zu den legislatorischen noch geltenden Akten gehören für England: die Acte
for regulating Naval Prize of War von 1864 (27 und 28 Vict. c. 25) und vom
2. Juni 1874; Dänemark: das „Vorläufige Gesetz wegen Untersuchung und Ent-
scheidung der Sachen, welche aufgebrachte feindliche oder verdächtige Schiffe betreffen“
vom 13. Februar 1864 und das „Reglement concernant le blocus des ports
ennemis et la capture de navires ennemis et suspects par les croiseurs Danois“
vom 16. Febr. 1864; Oesterreich: die Ministeriellen Verordnungen vom 11. Mai
1859 und vom 3. März 1864; Kaiserliche Verordnungen vom 3. und 21. März
1864, vom 13. Mai und 9. Juli 1866; Preußen: „Prisenreglement“ und „Be-
stimmungen über das Verfahren in Prifensachen“ vom 20. Juni 1864; Italien: