Plakatwesen — Platzgeschäft. 61
Lit.: Van Espen, Tractat. de promulgatione legum ecclesiasticarum ac speciatim
bullarum ac rescriptorum Curiae romanae (opp. Lovanii 1753, IV. 123 ss.). — A. Müller,
De placito regio, diss. hist.-Ccan., Lovanlü 1877. — Friedberg Grenzen zwischen Staat
und Kirche, Tüb. 1872 (s. Register unter Placet). — Vgl. im Uebrigen die Lehrbücher des
Kirchenrechts. P. Hinschius.
Plakatwesen s. Preßgewerbe.
Platner, Eduard, 8 30. VIII. 1786 zu Leipzig, wurde 1811 außerordentl.
Prof., 1814 ordentl. Prof. in Marburg, 1836 Geh. Hofrath, ## 5. VI. 1860.
Schriften: Notiones jur. et just. ex Homeri et Hesiodi carmin. explic., Marb. 1819. —
Beitr. zur Kenntniß des Attischen Rechts, Marb. 1820. — Der Prozeß und die Klagen bei
den Attikern. Darmst. 1824, 25. — De üls partibus librorum Ciceronis rhetor. quae ad jus
spectant, Marb. 1831. — Ueber Toleranz, Marb. 1886. — Die Idee und ihre Karrikatur-
zestalten in der gegenwärtigen Zeit, Marb. 1837. — Ueber die falsche Idealität, Marb.
838. — Ueber die Individualität, Marb. 1840. — Ueber die Charakterlosigkeit unserer Zeit,
Marb. 1841. — Quaestiones de jure crim. Romanorum, Marb. (1836) 1842. — Ueber Er-
kenntniß der Volksindividualität, Marb. 1843. — Ueber den Weltschmerz, Marb. 1844. —
Ueber die politischen Bestrebungen in ihrer Berechtigung und Verirrung, Marb. 1848. —
Ueber die Weltanschauungen in den jüngsten Zeitbewegungen, Marb. 1850. — De sententia
brastoris, Marb. 1851. — Ueber die Gerechtigkeitsidee bei Aeschylos und Sophokles, Leipyz.
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Lit.: Brockhaus. — Nypels, Bibliothéque, p. 8, 9, 13, 14. Teichmann.
Platzgeschäft (Th. I. S. 538). Dasselbe unterscheidet sich vom Distanz-
geschäft dadurch, daß bei diesem die Waare dem Empfänger von einem anderen
Orte übersendet sein muß, wogegen dies beim P. nicht geschieht. Dieser Unterschied
ist insofern von Erheblichkeit, als Art. 347 des HG#B. nur bei Distanzgeschäften
den Empfänger verpflichtet, die erhaltene Waare ungesäumt zu untersuchen und die
gefundenen Mängel dem Verkäufer sofort anzuzeigen, widrigenfalls die Waare als
genehmigt gilt. Der Art. 347 bezieht sich also nicht auf solche Fälle, wo die
Waare sich an dem Orte befand, an welchem der Verkäufer zur Zeit des Vertrags-
abäschlusses seine Handelsniederlassung oder seinen Wohnsitz hatte, und der Käufer an
diesem Orte die Waaren in Empfang zu nehmen hatte. Denn dann darf der Ver-
käufer sofort bei der Ablieferung und Uebergabe der Waare eine Erklärung des
Käufers über deren gehörige Beschaffenheit verlangen, er ist mithin nicht genöthigt,
sich der Gefahr einer nachträglichen Beanstandung der Waare seitens des Käufers
nach ihrer Ankunft in dem anderen Orte, wohin sie verwendet wird, auszusetzen und
seinerseits den Beweis dafür zu übernehmen, daß die Waare zur Zeit der Absendung
empfangsmäßig gewesen sei. (Entscheid. des ROPG. Bd. II. S. 82, Bd. VI. S. 238,
Bd. XIII. S. 389, Bd. XXIII. S. 59. Anderer Ansicht Harries in Gruchot,
Beiträge, Bd. XVI. S. 886.) Ebensowenig findet Art. 349 des H#GB., wonach die
Klagen gegen den Verkäufer in sechs Monaten nach der Ablieferung verjähren, auf P.
Anwendung (Entsch. des RO-G. Bd. XI. S. 46). Umgekehrt führt das OTrib.
(Bd. LXII. S. 200 der Entscheid.) aus, daß auch die Lieferung einer Maschine,
welche von den Leuten des Maschinenfabrikanten beim Empfänger aufgestellt worden,
als ein P. anzusehen ist. Indeß sieht man doch nicht ein, warum bei P. nicht
wie bei Distanzgeschäften der Empfänger verpflichtet sein soll, seine Ausstellungen
dem Geber gleich nach dem Empfange anzuzeigen, er damit vielmehr nach seinem
Belieben warten kann, vielmehr spricht das praktische Bedürfniß für die analoge
Anwendung des Art. 347 auf die P. Dies führt auch ein Erkenntniß des Stadt-
gerichts zu Berlin vom 19. März 1869 (Busch, Archiv, Bd. XVII. S. 290) aus,
indem es bezeugt, daß in Berlin der Art. 347 für den Verkehr unter Kaufleuten
auch bei P. maßgebend ist, und hervorhebt, daß nach § 53 des E. für Schleswig-
Holstein vom 5. Juli 1867 die Art. 347—349 auch für P. gelten (Harries
in Gruchot, Beiträge, Bd. XVI. S. 887; ebenso Entsch. des ROPG. Bd. K.
S. 52; Bd. XIII. S. 265).
Lit.: v. Hahn und Puchelt, Kommentar zu Art. 347 des HGB. S§#§s 1 u. 21 ff. —
Thöl, H.R., 88§ 269 u. 276. — Busch, Archiv, XVI. S. 6, 227; XVII. S. 290; XVIII.