18 Organisation und Ersatzwesen.
Die Truppen sind aut Seine Majestät den König von Württem-
berg und auf den Bundesfeldherrn zu vereidigen.
Die Ernennung, Beförderung, Versetzung u. s. w. der Offiziere
und Beamten des königlich württembergischen Armeekorps erfolgt
durch Seine Majestät den König von Württemberg, diejenige des
HBöchstkommandierenden für das Armeekorps nach vorgängiger Zu-
stimmung Seiner Alajestät des deutschen Kaisers.
— Zur Beförderung der Gleichmässigkeit
in der Ausbildung und dem inneren Dienste
der Truppen werden nach gegenseitiger
Verabredung einige königl. württemb. Offh-
ziere in die preussische Armee und einige
königl. preussische Offiziere in das würt-
temb. Armeekorps kommandiert.
Das königl. württemb. Armeekorps
nimmt an verschiedenen preussischen Ein-
richtungen (Grosser Generalstab, Militär-
Bildungs- und Lehranstalten, Prüfungs-
Kommissionen u. s. w.) teil.
Für die Dauer friedlicher Verhältnisse
soll das württemb. Armeekorps im eigenen Lande dislociert sein,
die Dislocierung anderer deutscher Truppenteile in das Königreich
Württemberg soll in Friedenszeiten nur mit Zustimmung Seiner
Majestät des Königs von Württemberg erfolgen, sofern es sich
nicht um Besetzung süd- oder westdeutscher Festungen handelt.
Zur Vermittelung dienstlicher Ange-
legenheiten findet direkter Schriftwechsel
zwischen dem preussischen und württemb.
Kriegsministerium statt.
d) Die Konvention mit dem Königreiche
Sachsen vom 7. Februar 1867
enthält ähnliche Bestimmungen. Eine
Kommandierung königlich sächsischer Ofh-
ziere in die preussische Armee und königl.
preussischer Offiziere in die sächsische |% | |
Armee behufs gleichmässiger Ausbildung ,, yonig Albert v. Sack
findet nicht statt. 2 ”
e) Durch die Militär-Konventionen zwischen Preussen und den
übrigen Bundesstaaten
haben die betr. Bundesfürsten ihre Rechte auf Ernennung der
Offiziere ihres Kontingents an Seine Majestät den deutschen Kuiser
abgetreten. Ihre Truppenteile unterstehen der preussischen Ver-
waltung oder sind vollständig mit der preussischen Armee ver-
schmolzen.