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prozeß ergehenden Erkenntniß nichts festgesetzt. Immer kann aber der Litisdenun-
ziat, trotzdem er auf die S. nicht in den Prozeß eingetreten ist, später dem Streit-
verkünder als Nebenintervenient assistiren.
Von einer S. spricht endlich auch die Deutsche CP O. in dem besonderen Falle
des § 72. Wenn einer von mehreren Forderungsprätendenten den Schuldner ver-
klagt, so kann der letztere dem zweiten Prätendenten den Streit verkünden, und es
ist, falls dieser in denselben eintritt und der Beklagte seinerseits den Forderungs-
betrag zu Gunsten der streitenden Prätendenten hinterlegt, dann der Beklagte auf
seinen Antrag aus dem Rechtsstreit zu entlassen und derselbe blos in Betreff der
Berechtigung an der Forderung unter den Prätendenten allein fortzusetzen. Nur die
durch den etwa unbegründeten Widerspruch des Beklagten entstandenen Kosten sind
diesem aufzuerlegen, die übrigen, einschließlich der Kosten der Hinterlegung, trägt der
später unterliegende Prätendent, während dem obsiegenden der hinterlegte Betrag
zugesprochen wird. Es ist ersichtlich, daß es sich hier, wo der ursprüngliche Be-
klagte aus dem Rechtsstreit ausscheidet, nicht um eine S. handelt, vielmehr steht
ein mit der Hauptintervention verwandtes Prozeßinstitut für einen Anerkennungs-
streit zwischen zwei Forderungsprätendenten in Frage.
Quellen: Deutsche CPO. 88 69—12. "
Lit.: Vgl. hinter d. Artikel Intervention. — S. ferner Wach, Vortr. über d. RO.,
Bonn 1879, S. 82. — Petersen in Gruchot's Beitr. z. Erläuterung d. Deutschen Rechts,
Jahrg. 25, S. 594. P. Hinschius.
Strombeck, Friedr. Karl Freih. von, 5 16. IX. 1771 zu Braunschweig,
1812 in den Freiherrenstand erhoben, 1817 Rath beim Oberapp.Ger. in Wolfen-
büttel, 1843 Präs. dieses Gerichts, 1846 in den Ruhestand versetzt, F 17. VIII. 1848.
Schriften: Form. und Anm . zur Prozeßordnung des K. Westphalen, Göttingen, Braun-
schweig 1806—1813; zur korrekt. Prozeßordnung, 1810.— Rechtswissensch. d. GB. Napoleon's,
1811—1814. — Sammlung von Entscheidungen des Rhein. Appellationshofes zu Celle,
1815. — Beitr. zur Rechtswissenschaft Deutschlands, Gött. 1816. — Deutscher Fürstenspiegel
1824. — Entwurf eines Straf GBB. für ein Norddeutsches Staatsgebiet, Braunschw. 1829,
2. Aufl. 1834. — Was ist Rechtens, wenn die oberste Staatsgewalt dem Zwecke des Staats-
verbandes entgegenhandelt? 1832 (4. Aufl.).
Lit.: Darstell. aus meinem Leben und aus meiner Zeit, 1833. — Richter und
Schneider's Krit. Jahrbb. XXIV. 862. — Rubo, Kommentar über das Straf GB. für das
Deutsche Reich, 1879, S. 1, 2. — v. Mohl, I. 333; II. 384.
Sein Bruder Friedr. Heinr., 5 2. X. 1773 zu Braunschweig, wurde 1801
Reg. Rath in Posen, nach dem Tilsiter Frieden Richter in Helmstädt, erster Tribunal-
richter in Celle, 1814 Rath am Oberlandesgericht in Halberstadt, mit gesetzgeb.
Arbeiten betraut, nahm 1831 als Geh. Justizrath den Abschied, F 30. III. 1832.
Schriften: Juristische Abhandl., Hannover 1810, 1811. — Handbuch des Westphäl.
Civilprozesses, Hannover 1810, 1811. — Zusätze zu Tit. 20 Th. II. des Allgem. LR., 1816,
(4) 1829, 1830. — Provinzialrechte aller Preuß. Länder von Lenutze, seipz, 1827. — Ergänz.
der allgem. Ger.O., (3) Leipz. 1829, 1830; zur Hypothekenordnung, (4) 1830. — Ergänz. des
Allgem. Landrechts, (3) 1829 mit Nachtrag, Halberst. 1832. — Die Städteordnung v. 17. März
1831, Halberst. 1832.
Lit.: Neuer Nekrolog der Deutschen, 1832, S. 254—260. Teichmann.
Strube, David Georg, 5 10. XlII. 1694 zu Celle, 1720 Landsyndikus
zu Hildesheim, 1740 Geh. Justizrath zu Hannover, Vizekanzler daselbst, F 1.
IX. 1775.
Schriften: Nebenstunden, Hildesh. u. Hannov. 1742— 1772; neuer Ausdruck 1778 bis
1783. — Rechtliche Bedenken, Hannov. 1761—1803; herausgeg. von Spangenberg, Hann.
1827, 1828. — Diss. de origine nobilitatis germ., Lugd. Bat. 1717. — Comm. de jure villi-
corum vulgo vom Meyerrecht, Cellis 1720, ed. III. Hann. 1768. — Observ. jur. et bist. Ger-
manicae decas, Hann. 1769.
Lit.: Biographie in „Rechtliche Bedenken“", Ausg. von Spangenberg, S. XXI.—
XXXII. — Roscher, Geschichte der Nationalökonomik, 1874, S. 527. — Pütter, Litt., I.
394—399. — Schulte, Geschichte, III. b 113. Teichmann.