1188 Veterinärwesen.
2660 Civil= und 530 aktive Militärveterinäre. Hiervon treffen auf Preußen 1706
Thierärzte, und zwar 1342 Civil- und 364 aktive Militärthierärzte.
Bei dem der Reichsverwaltung unmittelbar untergeordneten Reichsgesundheits-
amte fungirt ein thierärztliches Mitglied als Vertreter des Veterinär-Medizinalwesens
mit dem Range eines Regierungsrathes.
Der Deutsche Veterinärrath, welcher den Zweck verfolgt, das gesammte V.
zu heben und zu fördern, besteht aus den gewählten Vertretern der Deutschen thier-
ärztlichen Vereine.
Durch Königliche Verordnung vom 21. Mai 1875 wurde in Preußen eine
technische Deputation für das V . errichtet, welche dem Minister für die
landwirthschaftlichen Angelegenheiten unterstellt ist und ihren Sitz in Berlin hat.
Die Deputation hat die Aufgabe, den Minister für die landwirthschaftlichen An-
gelegenheiten in der Leitung des V. durch technischen Beirath zu unterstützen, den
Gerichten und Verwaltungsbehörden auf Ersuchen Obergutachten zu erstatten, die
Vieh= und Viehseuchenstatistik zu bearbeiten, über die Zulassungsgesuche approbirter
Thierärzte zu der für die Anstellung im Staatsdienste als Kreis= oder Departements-
thierarzt vorgeschriebenen Prüfung zu entscheiden resp. die Prüfung abzuhalten.
In Bayern befindet sich im Ministerium des Innern ein „Landesthierarzt“ mit
dem Range eines Regierungsrathes als Referent der Veterinärangelegenheiten. Bei
den Kreisregierungen fungiren die Kreisthierärzte, bei den Distriktsverwaltungs-
behörden die Bezirksthierärzte als technische Berather.
In Sachsen besteht eine dem Ministerium des Innern unterstellte Kommission
für das V., welche ähnliche Aufgaben hat, wie die technische Deputation in Preußen.
Bei der Centralstelle ist außerdem ein Landesthierarzt und bei den Amtshauptmann-
schaften Bezirks= und Amtsthierärzte in Funktion.
In Württemberg fungirt als Referent in veterinärmedizinalen Angelegenheiten
im Medizinalkollegium ein Thierarzt mit dem Titel Obermedizinalrath, während die
Oberamtsthierärzte die technischen Organe der Oberämter sind. Jene werden von
der Oberamtsversammlung gewählt und befoldet, der Staat übt jedoch das Bestäti-
gungsrecht aus und giebt einen Gehaltszuschuß.
Baden besitzt einen „Landesthierarzt“ als Referent für das V. im Ministerium
des Innern; die Verwaltungsbehörden haben Bezirksthierärzte.
In Hessen fungirt als Referent und vortragender Rath im Ministerium ein
Thierarzt mit dem Titel: „Obermedizinalassessor“, außerdem sind „Kreisveterinär-
ärzte“ in Funktion.
In den Deutschen Herzogthümern und Fürstenthümern sind ebenfalls Thierärzte
als Vertreter und Referenten des Veterinär-Medizinalwesens bei den zuständigen Be-
hörden angestellt.
Elsaß-Lothringen besitzt einen „Landesthierarzt“ und Kreisthierärzte als
Veterinärbeamte.
Die Freien Städtehaben einen „Staatsthierarzt“, Distrikts= u. Polizeithierärzte.
An der Spitze des Preußischen Militärveterinärwesens steht eine Inspektion,
welche dem Kriegsministerium, Allgemeinem Kriegsdepartement, direkt untergeordnet
ist. Die Inspektion besteht aus dem Inspektor, welcher den Rang eines Regiments-
kommandeurs hat, einem Lieutenant als Adjutant und einem Schreiber. Das roß-
ärztliche Personal besteht aus Korpsroßärzten, Oberroßärzten, Roßärzten und Unter-
roßärzten. Die beiden ersteren sind obere Militärbeamte, die beiden letzteren, im
Range des Wachtmeisters stehend, gehören zu den Personen des Soldatenstandes.
Esgb.: Reichsgesetz vom 23. Juni 1880, betr. die Abwehr und Unterdrückung von Vieh-
seuchen. — Ausführungs-Instruktion des Bundesraths v. 12./24. Febr. 1881. — Preuß. As.
vom 12. März 1881. — Preuß. Ministerialverfügung vom 22. April 1881.
Lit.: Tschentin, Thierärztl. Polizei, I. Theil, Karlsr. 1821.— Walch, Darstellung des
Veterinärwesens in den einzelnen Deutschen Staaten, Hersfeld 1838. — Horn, Das Preuß.
Veterinär-Medizinalwesen, Berlin 1858 nebst Supplement, Berlin 1863. — Erdt, Das