1468 gZurechnungsfaͤhigleit.
alle Momente, welche den Schlaf besonders tief machen (Schlaf vor Mitternacht,
lange Entbehrung, große Ermüdung, Genuß geistiger Getränke, heiße Schlafstube rc.).
Veranlassende Ursachen sind schreckhafte Träume oder plötzliches Erwecktwerden durch
Dritte. Die Handlungen der Schlaftrunkenheit können keine prämeditirten sein,
müssen den Charakter unbewußter, zufälliger an sich tragen, zeitlich in den Moment
des Aufwachens oder Erwecktwerdens fallen. Das Schlafwandeln ist ein Zustand,
in welchem bei aufgehobenem Selbst= und Weltbewußtsein motorische Akte durch
Traumvorstellungen hervorgerufen werden. Es giebt Fälle in der Literatur, wo
diese jedenfalls automatischen und unbewußten Handlungen kriminelle waren (Tödtung,
Diebstahl). Schlafwandeln ist ein Nervenleiden, das wol nur Theilerscheinung einer
allgemeinen krankhaften Störung im Nervensystem (Epilepsie, Hysterie, status nervosus)
ist, sich vorzugsweise im jugendlichen Alter (Pubertätszeit) findet. Die Anfälle können
zu bestimmten Zeiten sich wiederholen. Kombinirte Handlungen find in denselben
möglich. Die Erinnerung für das im Anfall Geschehene fehlt gänzlich oder dieses
kommt dem Betreffenden geträumt vor.
Die häufige Wiederkehr der Anfälle, die Zeichen eines allgemeinen Nervenleidens,
das eigenthümliche Verhalten der Erinnerung sichern die Diagnose.
2) Die Intoxikationszustände. Vielfach werden unfreie Geisteszustände
von kurzer Dauer durch Exzesse im Genuß von Alkohol und narkotischen Stoffen
hervorgebracht.
Schon der einfache Rausch ist ein künstlich herrvorgebrachtes Irresein und höhere
Grade desselben („Bewußtlosigkeit“) heben die rechtliche Verantwortung auf. Es ist
hierbei nur zu berücksichtigen, daß ein Zustand von sinnloser Betrunkenheit nicht die
Möglichkeit ausschließt mit der Außenwelt in Verkehr zu treten.
Von der größten Wichtigkeit ist ferner die Thatsache, daß ein Alkoholexzeß beie
besonderen Dispositionen oder Zusammentreffen gewisser ätiologischer Momente einen
Anfall akuter Geistesstörung (mania ebriorum acutissima) herbeiführen kann, der
dann nicht mit einem gewöhnlichen Rausch zu verwechseln ist.
Prädisponirende Momente für die Entstehung solcher Zustände sind häufig Ab-
stammung von irrsinnigen, epileptischen oder trunksüchtigen Erzeugern. Die Prädis-
position ist dann angeboren. Erworben wird sie durch Kopfverletzungen, schwere Hirn-
krankheiten aller Art, erschöpfende Krankheiten, wie Typhus.
Aber auch ohne Disposition kann diese Manie durch zufällig mit der Alkohol--
wirkung zusammentreffende und diese steigernde Umstände (Gemüthsbewegungen,
körperliche Anstrengung, große Hitze, nüchterner Magen, Beimischung narkotischer
ätherischer Stoffe zum Getränk) zu Stande kommen. Als Unterscheidungsmerkmale
dieses Zustandes von einem gewöhnlichen Rausch können dienen: a) Menge des Ge-
tränks und Wirkung stehen in keinem Verhältniß, eben weil innere organische oder
außergewöhnliche okkasionelle Bedingungen die Erregbarkeitsfähigkeit des Gehirns
für den Alkoholreiz veränderten. b) Die akute Psychose bildet häufig nicht das
Höhestadium einer stufenweise fortschreitenden Berauschung, sondern tritt primär,
plötzlich auf, oder es liegt zwischen Exzeß und Ausbruch ein bis Stunden dauerndes
Stadium latenter Hirnkongestion, bis erst durch ein accidentelles Moment, in der
Regel einen Affekt, die Psychose nachwirkend zum Ausbruch kommt. c) Der Zu-
stand unterscheidet sich auch qualitativ vom gewöhnlichen Rausch, indem es hier zu
systematischem Delirium, Sinnestäuschung und maniakalischen Ausbrüchen kommt.
d) Dazu kommen Erscheinungen heftiger Kopfkongestion, oft Zähneknirschen; die Be-
wegungen sind nicht unsicher, wie beim Berauschten, sondern kraftvoll, sicher unter
dem Einfluß der maniakalischen Hirnreizung. e) Die Erinnerung für die ganze An-
fallsdauer ist aufgehoben.
Nicht selten erzeugen fortdauernde Alkoholexzesse auch ein bis etwa 8 Tage an-
dauerndes Delirium, das sog. delirium tremens, dessen charakteristische Symptome